EU-Reformen: CO₂-Bepreisung, Lieferketten und Berichtspflicht
Der Start des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS 2) ist von 2027 auf 2028 verschoben worden. Dies haben die EU-Umweltminister und das Europäische Parlament im November 2025 beschlossen. Durch die Einführung des ETS 2 wird die Nutzung fossiler Brennstoffe wie Gas, Heizöl und Benzin teurer, da für jede Tonne CO₂, die bei der Verbrennung dieser Brennstoffe entsteht, ein Emissionszertifikat erworben werden muss.
Bei diesem System soll die jährliche Reduzierung der Zertifikate dazu führen, langfristig den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken. Durch die kontinuierlich sinkende Anzahl der verfügbaren Zertifikate steigen die Preise, so dass es rentabler wird, Emissionen zu vermeiden und in energieeffiziente Maßnahmen zu investieren. Für die Verbraucher*innen bedeutet die ETS 2- Verschiebung, dass bis Ende 2025 die nationale CO₂-Bepreisung mit 55 Euro je Tonne maßgeblich bleibt. Ab 2026 sollen CO₂-Zertifikate per Auktion für maximal 65 Euro versteigert werden, was zu Preiserhöhungen von Öl, Gas, Benzin und Diesel führt.
Im Jahr 2027 soll in Deutschland weiterhin der CO₂-Preis von maximal 65 Euro gelten. Ursprünglich war vorgesehen, dass der CO₂-Preis 2027 vierteljährlich an die Durchschnittspreise des bestehenden europäischen Emissionshandels ETS 1 angepasst wird. Das hat die Bundesregierung aufgrund der EU-Entscheidung, das ETS 2 erst 2028 zu starten, aufgeschoben. Da die Kosten für das Heizen mit Brennstoffen wie Öl und Gas weiter steigen werden, rechnet es sich auch für Kinos immer mehr, die bestehende Gas- oder Ölheizung umzurüsten. Beim Gas kommen neben der CO₂-Steuer höhere Entgelte für die Gasnetze hinzu.
Modifiziert worden ist auch die EU-Klimapolitik. Das EU-Parlament hat im November 2025 in Brüssel den Vorschlag der Kommission für eine Änderung des EU-Klimagesetzes angenommen. Das neue, mittelfristige EU-Klimaziel für 2040 sieht vor, die Netto-Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den Werten von 1990 um 90 Prozent zu senken. Damit sich diese Ziele erreichen lassen, werden neue Flexibilitätsregelungen eingeführt. So können ab 2036 bis zu fünf Prozentpunkte der Netto-Emissionsreduktionen durch den Erwerb internationaler CO₂-Zertifikate erfolgen.
Zudem hat das Europa-Parlament über das von der EU-Kommission vorgeschlagene sogenannte Omnibuspaket I abgestimmt. Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die Unternehmen zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards verpflichtet, sind stark abgeschwächt worden. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll nur für große Unternehmen mit durchschnittlich über 1.750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro gelten. Somit sind auch große deutsche Kino-Ketten nicht zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Eine branchenspezifische Berichterstattung soll künftig freiwillig sein.
Das europäische Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen Verantwortung für Menschenrechts- und Umweltverstöße in ihren Lieferketten übernehmen. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll ab dem Jahr 2028 zunächst nur für große Unternehmen gelten, die mehr als 5 000 Beschäftigte haben und einen jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erzielen. Eine EU-weite zivilrechtliche Haftung, die zu den zentralen Inhalten der ursprünglichen Fassung gehörte, ist nicht mehr vorgesehen. Auch die Pflicht zur Aufstellung von Klimatransitionsplänen soll entfallen.
In Deutschland bleibt zunächst das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft, das für deutsche Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden gilt, bis die EU-Richtlinie über nachhaltige Unternehmensverantwortung (CSDDD) in deutsches Recht umgesetzt wird. Kern der aktuellen Reform ist, dass Unternehmen künftig keine jährlichen Berichte mehr über ihre Sorgfaltspflichten veröffentlichen müssen. Die inhaltlichen Verpflichtungen, die ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) systematisch in Einkaufs- und Lieferantenprozesse zu integrieren, bleiben zwar bestehen, aber Sanktionen sollen nur bei schweren Verstößen verhängt werden.

