KfW-Darlehen für klimafreundliche Neubauten
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können seit dem 20. Februar 2024 wieder Anträge für das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) gestellt werden, das sei März 2023 beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) angesiedelt ist. Mit diesem Föderprogramm sind 2023 Investitionen in Höhe von rund 17,4 Milliarden Euro angestoßen worden. Für das Jahr 2024 stehen im Rahmen des Programms Klimafreundlicher Neubau insgesamt 762 Millionen Euro in 2024 für die Zinsverbilligung von Förderkrediten zur Verfügung.
Gefördert wird der Neubau von klimafreundlichen und energieeffizienten Nichtwohngebäuden, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten sowie den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes 40 vorweisen. Diese Förderkonditionen gelten auch für den Ersterwerb neu errichteter Nichtwohngebäude, die dem energetischen Standard EG 40 entsprechen. Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt ein Gebäude als Effizienzhaus 40, wenn es einen spezifischen Jahres-Primärenergiebedarf von maximal 40 Prozent im Vergleich zu einem Referenzgebäude erreicht.
Das bedeutet, dass der Primärenergiebedarf von 40 kWh pro Quadratmeter und Jahr nicht überschritten werden darf und der Heizwärmebedarf unter 15 kWh pro Quadratmeter liegen muss. Um diese Anforderung zu erreichen, werden für die Außenwände und den Dachbereich Dämmstärken von 30-35 cm empfohlen. Seit dem 1. Januar 2023 ist für Neubauten in Deutschland der energetische Standard EG 55 Pflicht. Seit dem 1. Januar 2024 ist das Effizienzgebäude 55 laut GEG nicht mehr förderfähig. Unterstützung gibt es nur noch für Neubauten mit EG 40, was dem Passivhaus-Standard mit einem Heizwärmebedarf von unter 15 kWh pro Quadrameter entspricht.
Für den Neubau eines klimafreundlichen Gebäudes mit EG 40 wird ein Kredit in Höhe von 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 10 Millionen Euro gewährt. Für Neubauten, welche die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllen, können die Antragsteller 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche für einen Förderkredit bis zu insgesamt 15 Millionen Euro erhalten. Um den hohen Anforderungen des Nachhaltigkeitszertifikats Rechnung tragen zu können, sind qualifizierte Fachkräfte wie Energieeffizienzexpert*innen und Nachhaltigkeitsberater*innen hinzuziehen.
Der Förderkredit für den klimafreundlichen Neubau wird zu einem Zinssatz ab 2,15 Prozent gewährt. „Der Endkundenzins liegt bei 2,1 Prozent und dabei deutlich unter den aktuellen Baufinanzierungen – 2,1 Prozent, da kommt Bauen wieder in finanzierbare Größenordnung“, sagt die Bauministerin Klara Geywitz. Das Ziel sei, diese Konditionen das ganze Jahr über aufrechtzuerhalten. Im Dezember 2023 standen aufgrund des verhängten Förderstopps keine Mittel mehr zur Verfügung, um den Neubau gut gedämmter und klimafreundliche Häuser zu unterstützen.
In Deutschland soll der gesamte Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral werden. Dies ist der Fall, wenn ein Gebäude über das ganze Jahr betrachtet keine Emissionen ausstößt, wobei die ausgestoßenen Emissionen mit dem Schadstoffausstoß verrechnet werden, die sich durch umweltfreundliche Technologien einsparen lassen. Die Voraussetzung für die Berechnung stellt eine Energie- und CO2-Bilanzierung dar, die aus der benötigten Gebäudeenergie für Heizen, Kühlen, Beleuchtung, und Wasserbereitung resultiert sowie aus dem Energiebedarf aller sonstigen Verbraucher wie Anlagen, Geräte und IT.