Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Die Einspeisung und Vergütung des Stroms aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung wird in Deutschland seit 2002 durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geregelt.
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Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung
Die Europäische Union hat 2004 in einer Richtlinie eine bessere Ausschöpfung des Potenzials der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) empfohlen. Darin ist der Umfang der Energieeinsparungen durch die kombinierte anstatt der getrennten Produktion von Wärme und Strom als hocheffiziente KWK definiert worden.
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Blockheizkraftwerke
Blockheizkraftwerke (BHKW) nutzen das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Durch den verringerten Brennstoffbedarf für die gleichzeitige Strom- und Wärmebereitstellung werden die Schadstoffemissionen stark reduziert.
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