Energieeffizienz
Ob Gebäudesanierung, Austausch der Heizungsanlage, Optimierung der Lüftungsanlage, Installation von Präsenzmeldern und Zeitschaltuhren, Einsatz von LED-Beleuchtung oder wassersparende Armaturen. Investitionen, mit denen sich die Energieeeffizienz steigern lässt, amortisieren sich kurz- oder mittelfristig in Form von geringeren Betriebskosten.
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50 Millionen Euro Förderung für natürlichen Klimaschutz in Unternehmen
Das Bundesumweltministerium (BMUV) und die KfW unterstützen mit jährlich bis zu 50 Millionen Euro Unternehmen, die auf ihrem Betriebsgelände Flächen entsiegeln, Bäume pflanzen und naturnahe Grünflächen schaffen. Auch die Begrünung von Gebäuden und die Nutzung von Grauwasser werden mit Zuschüssen in Höhe bis zu 60 Prozent der Investitionssumme gefördert.
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Kreislauforientierte Abwasserwirt schaft zur Bewältigung des Klimawandels
Die zunehmend spürbaren Auswirkungen des Klimawandels, sinkende Grundwasserspiegel und die daraus resultierende Wasserknappheit in verschiedenen Regionen in Deutschland erfordern neue Praktiken und Systeme für das Wassermanagement. Dabei spielt die Wiederverwendung des Wassers eine zentrale Rolle.
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Best Practice: Wasserlose Urinale in den Düsseldorfer Filmkunstkinos
Bei der Optimierung der Ressourceneffizienz im Kinobetrieb spielt auch der Wasserverbrauch eine Rolle. Eine Lösung um kostbares Trinkwasser zu sparen, stellen wasserlose Urinale dar. In den Düsseldorfer Filmkunstkinos funktionieren die wasserlosen Urinale seit über zehn Jahren reibungslos. Dank der Membrantechnik wird eine Geruchsbildung verhindert.
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Zukunftsprogramm Kino I fördert nachhaltige Modernisierungen
Das Zukunftsprogramm Kino I, das Arthouse-Kinos und Filmtheater im ländlichen Raum bei nachhaltigen Modernisierungen unterstützt, wird 2023 mit vor-pandemischen Förderbedingungen fortgesetzt. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt dafür 15 Mio. Euro zur Verfügung. Gewährt werden maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten.
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Verlängerter Bewilligungszeit raum für das Zukunftsprogramm Kino II
Der Bewilligungszeitraum für das Zukunftsprogramm Kino II ist bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden. Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2021 beantragt und beschieden werden, können bis zum 30. Juni 2022 umgesetzt werden.
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