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DAS GRÜNE KINOHANDBUCH DAS GRÜNE KINOHANDBUCH BEST PRACTICE-BEISPIEL
Kennzeichnung von Lebensmitteln
KinoP setzt auf Bio-Gummibärchen
Im KinoP in in in der oberbayerischen Kleinstadt Penzberg gehören Bio-Gummibärchen
zum Sortiment an der Concession-Theke Die Kino- betreiberin Claudia Wenzl bietet sämtliche Süßwaren lose in großen Bonbon-Gläsern an die dort mit Messlöffeln in Bambusschälchen
Im KinoP gibt es Bio-Gummibärchen
in in Bonbon-Gläsern oder mitgebrachte Behälter gefüllt werden Für die Ökovital-Gummibärchen werden natür- lich hergestellte Rohstoffe verwendet die ohne Kunstdünger Insektizide Pestizide und Herbizide produziert worden sind Die inten- sive fruchtige Geschmacksnote nach Apfel Orange Zitrone schwarzer Johannisbeere Himbeere oder Ananas ist authentisch da bei der Produktion auf künstliche Aromen Farb- und Geschmacksstoffe verzichtet wird Unter den den Fruchtgummi-Produkten befinden sich auch Gummibärchen
ohne Gelatine die für Vegetarier*innen und Veganer*innen ge- eignet sind Statt der tierischen Gelatine aus Proteinen die aus dem Bindegewebe von Schweinen und Rindern stammt werden dabei pflanzliche Dickungsmittel verwen- det „Wir haben unser Angebot an an veganen Produkten ausgebaut denn gerade unter den den jungen Kinogästen gibt es viele Veganer*in- nen“ erklärt Claudia Wenzl Sowohl für für verpackte verpackte als auch für für unverpackte Le- bensmittel bensmittel gilt die Lebensmittelinformations-Ver- ordnung (LMIV) die die sicherstellt dass die die Unterneh- men einheitliche Vorgaben zur Kennzeichnung der hergestellten Lebensmittel verwenden Produkte die als lose Ware angeboten werden unterliegen strengeren Maßstäben Die Zusatzstoffzulassungs-Verordnung (ZZulV) schreibt vor Verbraucher*innen den Zugang zu In- formationen über Allergene zu zu geben die zu zu Über- empfindlichkeits-Reaktionen führen können Zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen zählen un- ter anderem Schalenfrüchte wie Mandeln Haselnüs- se se Walnüsse oder Pistazien Informationen über Gluten und Schalenfrüchte die zu den 14 häufigsten Auslösern von Allergien und Unverträglichkeiten gehören sind auch bei einer lo- sen Abgabe verpflichtend Die Kennzeichnung kann auf einem Schild einer Speise- oder Getränkekarte oder auf einem Aushang erfolgen Unverpackte Lebensmittel müssen gekennzeichnet werden Foto: C Koch / Pixabay
Foto: Claudia Wenzel / KinoP CONCESSION
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