Page 180 - Demo
P. 180

DAS GRÜNE KINOHANDBUCH DAS GRÜNE KINOHANDBUCH ★★
Das Verpackungsgesetz
Das seit 2019 geltende Verpackungsgesetz
(Ver- packG) hat die Verpackungsverordnung abgelöst und stellt höhere Anforderungen an die Ressour- ceneffizienz Verwertung und Wiederverwendbar- keit von Verpackungen Die Lizenzentgelte dualer Systeme werden stärker an ökologische Kriterien wie wie Recycling- und Sortiereigenschaften sowie den Einsatz von Rezyklaten und nachwachsenden Roh- stoffen bei der Herstellung gekoppelt Diese Anreize sollen dazu führen dass Hersteller bei der Produk- tion von Verpackungen Materialien einsetzen die sich zu einem möglichst hohen Prozentsatz stofflich verwerten lassen Das Verpackungsgesetz
beinhaltet das Prinzip der Produktverantwortung des Herstellers der bereits im Vorfeld für die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungen Sorge tragen muss Hersteller müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungs- register (ZSVR) registrieren die anhand des Verpa- ckungsregisters LUCID die Systembeteiligung der abgabepflichtigen Unternehmen überprüft Für Kinobetreiber*innen die verpackte Produkte in in in Deutschland verkaufen reichte es bisher aus darauf zu achten dass die die jeweilige Vorvertriebsstufe die die Systembeteiligung für alle verkauften Servicever- packungen auf den Rechnungen ausgewiesen hat Anhand dieser Dokumentation konnten die die Kino- betreiber*innen nachweisen dass sie ihre verpa- ckungsrechtlichen Pflichten erfüllt haben Ab dem 1 Juli 2022 müssen sich auch Unternehmen im Verpackungsregister LUCID registrieren die ihre unbefüllten Serviceverpackungen bei ihrem Liefe- ranten oder Großhändler gesamthaft vorbeteiligt
gekauft und damit das Recycling ihrer Verpackun- gen gen bereits bezahlt haben Serviceverpackungen sind Verpackungen die erst beim Letztvertreiber vor Ort mit Ware befüllt und an die Endverbrau- cher*innen abgegeben werden Dazu zählen unter anderem Brötchentüten Pizzakartons Imbissscha- len und Behältnisse für den To-Go-Verzehr sowie auch Popcorntüten und Einweggetränkebecher im Kino Zudem muss auch für Verpackungsarten ohne Sys- tembeteiligungspflicht eine Registrierung bei der ZSVR erfolgen Für Verpackungen die ohne Sys- tembeteiligungspflicht in Verkehr gebracht werden bestehen nach dem § 15 Verpackungsgesetz
Rück- nahme- und Verwertungspflichten für Unternehmen Hersteller und Vertreiber von Mehrwegverpackun- gen sind verpflichtet gebrauchte restentleerte Ver- packungen der gleichen Art Form und Größe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten unentgeltlich zurückzunehmen Für Letztvertreiber beschränkt sich die die Rücknahmepflicht auf Verpackungen die die von solchen Waren stammen die der Vertreiber in seinem Sortiment führt Registrierungspflicht für sämtliche Serviceverpackungen Foto: Kerstin Riemer / Pixabay
ABFALLMANAGEMENT
180


























































































   178   179   180   181   182