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DAS GRÜNE KINOHANDBUCH DAS GRÜNE KINOHANDBUCH ★★
DER LEBENSZYKLUS
VON BATTERIEN
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Die neue neue neue EU-Batterieverordnung EU-Batterieverordnung soll für einen einen nachhaltigeren Umgang mit Batterien entlang der gesam- ten Wertschöpfungskette sorgen Mit dieser neuen Rechtsvorschrift wird die die Batterierichtlinie 2006/66/ EG aufgehoben und die Verordnung 2019/1020 novelliert Die Die neue EU-Batterieverordnung schafft einen Rahmen für einen umweltgerechten Einsatz der Energiespeicher und nimmt erstmals den gesamten Lebens- zyklus von Batterien in den Fokus Batterien sind sowohl für die verstärkte Nutzung von Photovoltaikenergie als auch für den Ausbau der Elektromobilität unverzichtbar Die Europäische Kommission geht davon aus dass die Nachfrage nach Batterien bis 2030 um das 14-fache gegenüber 2018 steigen wird Für die Herstellung von Batterien werden wertvolle Rohstoffe benötigt und die Ent- sorgung gestaltet sich aufgrund der enthaltenen Schadstoffe als problematisch Um die negativen Auswirkungen entlang der ge- samten Wertschöpfungskette zu reduzieren soll der CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahr- zeuge (Traktionsbatterien) und Industriebatterien ausgewiesen werden Bei der Neuproduktion von Batterien muss ab 2031 künftig ein Mindestanteil von recyceltem Blei Kobalt Lithium und Nickel zum Einsatz kommen Darüber hinaus werden Mindestanforderungen an an die Haltbarkeit und Leistung von Batterien gestellt Ab 2024 dürfen Akkus in Smartphones und anderen Geräten wie Laptops nicht mehr fest verklebt wer-
Ein nachhaltigerer Umgang mit Batterien wird Pflicht
den den sondern müssen sich von den den Endnutzer*innen oder unabhängigen Reparaturbetrieben grund- sätzlich austauschen lassen Für Batterien deren Lebensdauer kürzer ist als die des Produkts in das sie sie eingebaut sind muss gewährleistet sein dass sie sie entfernt und ausgetauscht werden können Auch Batterien in leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes und E-Scooter die in der neuen Kategorie “Batte- ries for light means of transport“ LMT)” klassifiziert werden müssen sich auswechseln lassen Die Sammelquoten werden bis 2030 sukzessive auf 70 Prozent Prozent für für Gerätebatterien und 54 Prozent Prozent für für Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT) ange- hoben Die Einführung eines Batteriepfands ist auf EU-Ebene nicht vorgesehen Batteriepass
Mit dem Batteriepass
wird der erste „Digitale Pro- duktpass“ auf europäischer Ebene eingeführt Um eine Überwachung und Rückverfolgbarkeit der in in Verkehr gebrachten Batterien zu gewährleisten soll jede Industrie- und Traktionsbatterie mit einer Ka- pazität von mehr als 2 kWh eine individuelle digitale Akte erhalten Der Batteriepass
wird auf die Batterie Batterie gedruckt oder eingraviert damit er er er er jeder einzelnen Batterie spezifisch zugeordnet werden kann Zudem sollen Traktions- und Industriebatterien künftig mit einem QR-Code gekennzeichnet werden über den Informationen wie die Ladekapazität Le- bensdauer das Vorhandensein gefährlicher Stoffe und Sicherheitsrisiken abrufbar sind Der QR-Code soll über ein elektronisches Austauschsystem mit dem individuellen Batteriepass
verknüpft werden Foto: Pixabay
ABFALLMANAGEMENT
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