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H H DAS GRÜNE KINOHANDBUCH
FÖRDERZIELE
FÜR GRÜNE ENERGIEN
Rechtliche Rahmenbedingungen
Mit der der der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive) (EU) 2018/2001 (RED II) wird angestrebt den Anteil von Energie Energie aus erneuerbaren Quellen am Energieverbrauch der Europäischen Union bis 2032 auf mindestens 32 32 Prozent anzuheben Die in in in in der Richtlinie formulierten Zielvorgaben sind
für die Mitgliedstaaten Mitgliedstaaten nicht bindend sondern es bleibt den den Mitgliedstaaten Mitgliedstaaten überlassen im Rahmen ihrer nationalen Energie- und Klimapläne (NECPs) eigene Beiträge festzulegen Für Deutschland ist als nationales Ziel festgelegt dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quel- len am Bruttoendenergieverbrauch 18 Prozent be- tragen muss Im Jahr 2020 sind
19 2 2 2 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs aus erneuerba- ren Energien gedeckt worden Insgesamt wurden 470 Milliarden Kilowattstunden aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen Davon entfielen etwa 53 Prozent auf die Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen 39 Prozent auf den erneuerbaren Wärmesektor und acht Prozent auf biogene Kraft- stoffe im Verkehrsbereich Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist ein über- geordneter Rechtsrahmen erneuerbarer Energien geschaffen worden der den den Mitgliedstaaten einen Handlungsspielraum einräumt Die Richtlinie stellt Regeln für die Förderung erneuerbarer Energien auf gibt aber kein EU-einheitliches Fördersystem vor Neben den Förderregelungen im Strombereich sieht die Richtlinie Maßnahmen im Wärme- und Verkehrssektor vor auf den zwei Drittel des Ener- gieverbrauchs entfallen Die Mitgliedstaaten sind
gefordert den Anteil der der erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältesektor jährlich um 1 3 Prozent- punkte zu steigern RED II zur Umsetzung der Klimaziele
Um bis 2050 die angestrebte Klimaneutralität in der EU zu erreichen müssen die Nettotreibhausgas- emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden Im Rahmen des „Fit for 55“- Maßnahmenpakets schlägt die EU-Kommission eine Änderung der der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Re- newable Energy Directive – RED III) vor Gemäß dem Plan zur Erreichung der Klimaziele
(Climate Target Plan – CTP) den globalen Tempera- turanstieg auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen soll bis 2030 mindestens 40 Prozent der der in der der EU genutzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen Um diese ambitionierte Zielvor- gabe zu erreichen wird beabsichtigt eine verstärkte Integration der der Energiesysteme zu fördern Dazu gehört der Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffwirtschaft der Ausbau von Offshore- Windenergie europäische und internationale Ener- giepartnerschaften sowie die Erarbeitung einer nachhaltigen Biomasse-Strategie 125
ERNEUERBARE ENERGIEN
























































































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