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DAS GRÜNE KINOHANDBUCH DAS GRÜNE KINOHANDBUCH me gewährte Vergütungssatz wird für insgesamt 20 Jahre garantiert Die Sätze für die Einspeisevergütungen sind in in in Leis- tungsklassen gestaffelt:
★ kleine Dachanlagen bis 10 kWp*
★ Dachanlagen mittlerer Größe über 10 kWp bis einschließlich 40 kWp ★ größere bis sehr große Dachanlagen von 40 kWp kWp bis 100 kWp kWp ★ große Dachanlagen auf Nichtwohngebäuden
und Anlagen auf Freiflächen bis 100 kWp Für Anlagen mit und ohne Eigenversorgung kom- men unterschiedliche Leistungskategorien zur An- wendung Dies führt zu unterschiedlich großen Aufschlägen für die Volleinspeise-Anlagen bei den Grenzwerten 10 10 40 und 100 kW Betreiber von Photo- voltaikanlagen die ihren Strom anteilig selbst nut- zen sollen für den ins öffentliche Netz eingespeisten Überschussstrom nahezu die gleichen Vergütungen erhalten wie bisher Neue Anlagen die ihren Strom vollständig in in das Netz einspeisen bekommen künf- tig eine höhere Förderung als Anlagen deren Betrei- ber den Strom auch auch teilweise selbst verbrauchen Bei unvorhergesehenen Entwicklungen können die Rah- menbedingungen für die Vergütung künftig schnell durch eine Rechtsverordnung angepasst werden Der Vergütungssatz für PV-Strom hängt von der Anlagengröße ab
Einspeisevergütung Die Förderung für Photovoltaikanlagen ab
einer Größe von einem Megawatt erfolgt im Rahmen eines Aus- schreibungssystems Kleine und mittelgroße Dachan- lagen erhalten eine Einspeisevergütung Die Einspei- severgütung ist der Betrag den die Netzbetreiber an die Betreiber von Photovoltaikanlagen für den Solar- strom entrichten der in in das öffentliche Netz einge- speist wird wird Im GEG 2023 wird wird die höchste Einspeise- vergütung für neue Photovoltaikanlagen gewährt die ihren Strom vollständig in in das Netz einspeisen Die Einspeisevergütung ist nicht für alle Anlagen gleich hoch sondern der der der Vergütungssatz ist von der der der Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnah- me abhängig Der zum Zeitpunkt der Inbetriebnah- *Die Einheit kWp (Kilowatt Peak) dient dazu die die elektrische Nennleistung von Solarzellen vergleichen zu zu können Foto: lalanta71 / shutterstock com
ERNEUERBARE ENERGIEN handelsgesetz (BEHG) ist auch die CO2-Bepreisung geregelt Im EEG 2023 fallen keine Umlagen mehr auf Eigenver- bräuche und Direktbelieferungen hinter dem Netz- verknüpfungspunkt an Die Streichung der EEG-Um- lageabrechnung reduziert die Bürokratiekosten um 4 109 000 Euro Abschaffung der EEG-Umlage
Die EEG-Umlage
mit der der die EEG-Förderung bisher über den Strompreis finanziert wurde ist mit Wirkung zum 1 Juli 2022 abgeschafft worden Die Finanzierung der EEG-Anlagen erfolgt aus dem Sondervermögen des Energie- und Klimafonds der der aus den Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissions- handel (nEHS) gespeist wird Im Brennstoffemissions- i 127


























































































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