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H H DAS GRÜNE KINOHANDBUCH
DAS PRINZIP DER
KREISLAUFWIRTSCHAFT
Rechtliche Rahmenbedingungen
Mit der der der der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind 2021 umfangreiche Änderungen Änderungen der der der der EU-Richtlinien zur Vermeidung Verwertung und Beseitigung von Abfällen in in nationales Recht umgesetzt worden Die Änderungen sehen vor durch mehr Abfallvermeidung und neue Vorschriften zur Getrenntsamm-
lung von Abfällen höhere Recyclingquoten zu zu erreichen sowie bestehende Abfallkreisläufe besser zu zu schließen Gegenstand der der Umsetzung durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die geänderte Abfallrahmenrichtlinie (2018/851/EU) sowie einzelne Regelungen der Einwegkunststoff-Richtlinie (2019/904/EU) Die Abfallrahmen- richtlinie ist Bestandteil des EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft das unter anderem die Elektro- und Elektronikgeräterichtlinie die die die Verpackungsrichtlinie die die die Batterierichtlinie sowie die die die Altfahrzeugrichtlinie und Deponierichtlinie umfasst Kreislaufwirtschaftsgesetz Zu den Zielsetzungen des Kreislaufwirtschaftsge- setzes gehört es es durch die Vermeidung und das Recycling von Abfällen die Kreislaufwirtschaft zu fördern und Pflichten zur Getrenntsammlung von Abfällen weiter auszudehnen Den Kern bildet eine fünfstufige Abfallhierarchie bei der die Abfallver- meidung an oberster Stelle steht Mit der der Umsetzung der der Abfallrahmenrichtlinie im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind An- forderungen an an die Produktverantwortung ver- bunden die kritische Rohstoffe Schadstoffe Vor- kehrungen gegen Littering sowie den Rezyklatein- satz betreffen Gewerbeabfallverordnung
Seit dem 1 1 August 2017 gilt für alle Unternehmen und Betriebe – – auch für Kinos – – die novellierte Ge- werbeabfallverordnung
(GewAbfV) mit der die Sammlung der Transport und die Verwertung un- terschiedlicher Abfälle neu geregelt worden ist Damit bei den Gewerbeabfällen eine höhere Recyc- lingquote erreicht werden kann bildet die fünfstu- fige Abfallhierarchie hier hier ebenfalls die Maßgabe Gewerbebetriebe müssen Abfälle wie Papier Pap- pe und Karton (mit Ausnahme von Hygienepapier) Glas Kunststoffe und Metall sowie Küchen- Garten- und und Marktabfälle getrennt sammeln und und dies doku- mentieren Zur Produktverantwortung gehören ebenso die auf den Produzenten
bezogenen Vorgaben der Ein- wegkunststoff-Richtlinie die eine Beteiligung an Kosten zur Reini- gung der Umwelt beinhalten
Eine neue Ausprägung der Pro- duktverantwortung ist die im Kreislaufwirtschaftsgesetz gere- gelte Obhutspflicht die sich auf alle Erzeugnisse bezieht und die Erhaltung der Gebrauchstauglich- keit verlangt um die Vernichtung von Retouren zu unterbinden Verstöße können mit einem Buß- geld bis zu 100 000 Euro geahn- det werden i Gewerbliche Siedlungsabfälle
Folgende Abfälle müssen getrennt gehalten werden:
Darüber hinaus sind die Betriebe verpflichtet Holz Textilien produk- tionsspezifische Abfälle sowie bio- logische abbaubare Abfälle aus dem Einzelhandel und der Nah- rungsmittelverarbeitung separat zu sammeln Die sortenreine Erfassung von Ab- fällen ist Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling Auch Bau- und Abbruchabfälle zu de- nen neben Holz Glas Metallen und Kunststoffen auch Dämmmaterial Ziegel Fliesen und Keramik Beton Bitumengemische sowie Baustof- fe auf Gips-Basis gehören müssen separat gesammelt werden ★
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Papier Pappe Kartonagen (PPK) mit Ausnahme von Hygienepapier Glas Kunststoffe Metalle Holz Textilien Bioabfälle
Sonstige Abfallfraktionen
ABFALLMANAGEMENT
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