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DAS GRÜNE KINOHANDBUCH DAS GRÜNE KINOHANDBUCH Natürliche Kältemittel für den Klimaschutz
Diverse Kältemittel die in in in Klimaanlagen in in in Kinos Büros Gewerbe- und Industriebetrieben der Rechen- zentren eingesetzt werden gehören zu den den klima- schädlichen Treihausgasen FCKW das als Klima- killer die Ozonschicht zerstört ist seit Ende der 1980er Jahre weltweit verboten Als Ersatzstoff für das ozonschädigende FCKW und HFCKW werden häufig chemische Substanzen wie perfluorierte Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und teilfluorierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) ver- wendet Auch der Einsatz dieser sogenannten F-Gase soll reduziert werden Eine entsprechende Emissions- reduktionspflicht wurde 1997 im Kyoto-Protokoll der Klimarahmenkonvention festgelegt und 2016 durch den Beschluss von Kigali ergänzt Die Industrielän- der haben sich zu einem Phase-down verpflichtet wonach die Produktion und Verwendung der HFKW schrittweise verringert werden soll In der EU ist die Verwendung von fluorierten Treib- hausgasen durch die F-Gas-Verordnung Nr 517/2014 geregelt Bis zum Jahr 2030 sollen die Emissionen von synthetischen Kältemitteln um 80 Prozent
Umrüstung auf alternative Kühlmittel
Nach Angaben des des Bundesindustrieverbands Techni- sche Gebäudeausrüstung e e e e e V (BGTA) sind etwa 2 bis 2 5 Prozent
des gesamten Treibhauseffekts in der EU auf stationäre Kälte- und Klimaanlagen zurückzuführen Mit Kältemitteln wie R134a und R410A die als Betriebs- mittel in über 90 Prozent
aller stationären Klimaanla- gen zirkulieren sind immer noch Fluorkohlenwasser- stoffe im Einsatz R 134a das als Tetrafluorethan in Schraubenverdich- terkreisläufen für die Klimatisierung von Kinosälen und Foyers sorgt gilt mit einem GWP-Wert (Global Warming Potential) von 1430 als klimaschädlich Aus diesem Grunde dürfen Fluorkohlenwasserstoffe deren
gesenkt werden Im Zuge der der Erreichung der der ange- strebten Klimaschutzziele schlägt das Umweltbun- desamt (UBA) vor die teilfluorierten Kohlenwasser- stoffe (HFKW) in der EU noch strenger zu regulieren Durch eine Substitution von HFKW durch natürliche Kältemittel wie Ammoniak (NH3) Wasser oder Koh- lenwasserstoffe könnten bis 2030 EU-weit mehr als 100 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden Natürliche Kältemittel wie Kohlenwasserstoffe Koh- lendioxid Ammoniak Wasser und Luft sind umwelt- verträglich in unbegrenzter Menge verfügbar und preiswert Sie verfügen über eine hohe Energieef- fizienz sofern eine Anlage speziell für das jeweilige Kältemittel konzipiert worden ist Da eine nachträg- liche Umrüstung auf klimaschonende Kältemittel technisch oft nicht möglich ist kann nur ein Umstieg auf deutlich weniger klimaschädliche FKW erfolgen Beim Einsatz von natürlichen Kältemitteln wie NH3 CO2 oder Propan in in Bestandsanlagen muss geprüft werden wie sich der Einsatz des Ersatzkältemittels auf die Anlageneffizienz auswirkt Kohlendioxid kann in Wärmepumpen mit hoher Energieeffizienz eingesetzt werden solange keine allzu hohen Tem- peraturen benötigt werden Treibhauspotenzial über 150 beträgt in der EU schon seit 2011 nicht mehr in Klimaanlagen von Neufahrzeu- gen eingesetzt werden Auch das das Kältemittel R 410A das das häufig in stationären Klimaanlagen verwendet wird trägt mit einem GWP- Wert von 1 725 bei einem Austritt in in die Umwelt erheb- lich zur globalen Erderwärmung bei Für die Kältemittel R134a und R410A gibt es in der F-Gase-Verordnung keine Beschränkungen R 410A kann aufgrund seines GWP-Wertes unterhalb von 2 2 2 500 bis zum Jahr 2025 ohne Einschränkung als Kältemittel verwendet werden Betreibern die die dieses Kältemittel in ihren Anlagen verwenden wird die Umrüstung auf ein alternatives Kühlmittel
empfohlen i ENERGIEEFFIZIENZ
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