EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die Europäische Union hat mit der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik in den Mitgliedsstaaten geschaffen, der auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung abzielt. Aufgrund ihres ganzheitlichen Ansatzes hat die Richtlinie Auswirkungen auf fast alle Regelungen zum Gewässerschutz.

 

Ergänzt wird sie durch die Grundwasserrichtlinie, die konkrete Schwellenwerte zur Beurteilung der chemischen Wasserqualität enthält, welche sich an den Grenzwerten der Trinkwasserrichtlinie (98/83/ EG) orientieren. Da die wasserwirtschaftlichen Probleme innerhalb Europas stark variieren, beschränkt sich die Richtlinie darauf, Qualitätsziele aufzustellen und Methoden aufzuzeigen, wie sich gute Wasserqualitäaten erhalten bzw. erreichen lassen.

Eine zentrale Anforderung sieht vor, einen guten qualitativen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers zu gewährleisten. Bei der Analyse der chemischen Qualität des Grundwassers werden Leitparameter wie der Nährstoffgehalt sowie die Konzentrationen von Schwermetallen und Pflanzenschutzmitteln gemessen.

 

Die Wasserentnahme soll die verfügbaren Ressourcen langfristig nicht übersteigen und muss daher auf einen Teil des jährlich neu gebildeten Grundwassers beschränkt bleiben.
Der ökologische Zustand der Oberflächengewässer wird u.a. anhand von Komponenten wie Nährstoffverfügbarkeit, Sauerstoffhaushalt, Temperatur und Salzgehalt bewertet. Die Abwasserbehandlung muss dem Stand der Technik entsprechen.

Wasserverbrauch nach Sektoren

Von dem auf der Erde vorhandenen Wasser kann weniger als ein Prozent als Trinkwasser verwendet werden. Der weltweit größte Wassernutzer ist die Landwirtschaft. Die Industrie verbraucht knapp ein Viertel des Wassers, auf die Haushalte entfallen weniger als zehn Prozent.