Rechtliche Rahmenbedingungen
Neue EU-Verordnung zur Reduzierung der F-Gase
Die EU-Kommission hat einen Revisionsvorschlag zur F-Gase-Verordnung vorgelegt, der einen steileren Phase-Down Prozess anstrebt. Dieser beinhaltet ab 2024 ein Verwendungsverbot von F-Gasen mit einem GWP über 2500 für Wartung und Service von Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie ab 2025 ein Verbot von neuen stationären Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln.
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Novelle des Gebäudeenergiegesetzes: Vollgas für die Wärmewende
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) strebt die Bundesregierung an, die Wärmewende durch den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen schrittweise umzusetzen. Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei einem vorzeitigen Heizungsaustausch wird ein Klimabonus gewährt.
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BMWK-Werkstattbericht: Die Umsetzung der Wärmewende
Mehr als 80 Prozent des Wärmebedarfs von Gebäuden wird bisher durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt, auf die gut ein Viertel der CO2-Emissionen in Deutschland entfällt. Bei der Umsetzung der Wärmewende setzt das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium auf Gebäudesanierung, eine Wärmepumpenoffensive und den Ausbau grüner Wärmenetze.
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Kostenteilung bei der CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe
Die Erhöhung der CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel wird 2023 aufgrund der Energiepreiskrise ausgesetzt. Der Zertifikatpreis beträgt weiterhin 30 Euro pro Tonne CO2. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz sieht ab 1. Januar 2023 eine Aufteilung der Kosten aus der CO2-Bepreisung von Brennstoffen zwischen Mietern und Vermietern vor.
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Der Heizungscheck wird Pflicht
Die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) schreibt ab dem 1. Oktober 2022 konkrete Maßnahmen für Energieeinsparungen wie einen Heizungscheck vor. Bei Gaszentralheizungssystemen in Nichtwohngebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche muss bis zum 30. September 2023 ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden.
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