Bundesumweltministerium plant weitere Novellierung des Verpackungsgesetzes
Das Bundesumweltministerium hat einen Gesetzentwurf für weniger Verpackungsmüll erarbeitet, der eine weitere Novellierung des Verpackungsgesetzes vorsieht. Zu den Kernpunkten gehören Mehrweglösungen für mehrere Arten von Getränken, eine Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht auf alle Verpackungsmaterialien sowie erleichterte Rückgabemöglichkeiten.
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Erhöhung der CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe
Ab 2024 sollen höhere Preise für die Nutzung fossiler Energien und den damit hergestellten Produkten gelten. Der Entwurf für den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds sieht 2024 eine Anhebung des CO2-Preises von 30 auf 40 Euro pro Tonne vor. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden in Klimaschutzmaßnahmen für Gebäude und Verkehr investiert.
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Mehr Kreislaufwirtschaft in der Bauindustrie
Die Kreislaufwirtschaft soll auch in der Bauindustrie Einzug erhalten. Die am 1. August 2023 in Kraft getretene Mantelverordnung regelt erstmals bundesweit, dass Bau- und Abbruchabfälle seltener in Deponien landen, sondern als Ersatzbaustoffe für neue Bauten dienen sollen. Das Recycling von Baustoffen schont Ressourcen und trägt zum Klimaschutz bei.
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Abgabe für Einwegkunststoffprodukte
Am 1. Januar 2024 tritt das Einwegkunststofffondsgesetz in Kraft, das die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten wie Getränkebechern, Flaschen, Tüten und Folien dazu verpflichtet, eine Abgabe zu zahlen. Kinos dürfen ab 2024 nur Einwegkunststoffprodukte von Händlern anbieten, die im Herstellerregister des Einwegkunststofffonds eingetragen sind.
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Aktion Biotonne Deutschland
Mit der Aktion Biotonne Deutschland hat ein breites Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Verbänden eine gemeinsame Kampagne gestartet, die darauf abzielt mehr Biomüll zu sammeln und Fehlwürfe zu verringern. Auch in Kinos bewährt sich der Einsatz einer Biotonne, um zum Beispiel nicht verkauftes Popcorn, Lebensmittelreste oder Gartenabfälle zu entsorgen.
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