Wachsende Nachfrage nach Energie-Beratung bei der FFA-Kinoförderung
Die FFA verzeichnet seit Anfang 2024 einen Zuwachs von Anträgen auf Zuschüsse für Energieberatungen, die seit 2022 mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Für Kinobetreiber*innen ist diese FFA-Kinoförderungbesonders attraktiv, da das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Fördersätze im Energieberatungsprogramm für Nichtwohngebäude halbiert hat.
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FFA-Podiumsgespräch: Die Zukunft der Grünen Kinoförderung
Die Zukunft der Grünen Kinoförderung ist das Thema eines FFA-Podiumsgesprächs beim Kinokongress 2024 in Baden-Baden. Im Zuge der FFG-Novellierung sollen auch die Rahmenbedingungen für die Grüne Kinoförderung angepasst werden. Anhand von praktischen Beispielen werden Mittel, Maßnahmen und Möglichkeiten erörtert.
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KfW-Darlehen für klimafreundliche Neubauten
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können seit dem 20. Februar 2024 wieder Anträge für das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) gestellt werden. Für den Neubau von energieeffizienten Nichtwohngebäuden, welche die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreichen, werden Förderkredite in Höhe bis zu 10 Millionen Euro gewährt.
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Restart der Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz
Für Maßnahmen wie Energieberatung, Dämmung oder Heizungsaustausch können nun wieder Förderanträge beim BAFA und der KfW gestellt werden. Die Höhe eines Zuschusses für neue Heizungen hängt bei Nichtwohngebäuden jeweils von der Nettogrundfläche ab. Auch ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist teilweise förderfähig.
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Neue EU-Gebäuderichtlinie mit Sanierungs- und Solarpflicht
Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, den Primärenergieverbrauch durch die Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz um mindestens 55 Prozent zu senken. Neben einer Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude wie Kinos umfasst das Maßnahmenpaket eine Photovoltaikpflicht sowie einen Renovierungspass für Bestandsgebäude.
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