Rechtliche Rahmenbedingungen
GEG-Novelle: Neue Anforderungen für energieeffizientere Gebäude
Das EU-Parlament hat über den Entwurf zur Europäischen Gebäuderichtlinie abgestimmt, die EU-weite Mindesteffizienzstandards für den Gebäudebestand vorsieht. In Deutschland erfolgt die Umsetzung im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das novellierte GEG, das unter anderem neue Auflagen für die Beheizung vorsieht, soll zum 1.1. 2024 in Kraft treten.
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BMWK-Werkstattbericht: Die Umsetzung der Wärmewende
Mehr als 80 Prozent des Wärmebedarfs von Gebäuden wird bisher durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt, auf die gut ein Viertel der CO2-Emissionen in Deutschland entfällt. Bei der Umsetzung der Wärmewende setzt das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium auf Gebäudesanierung, eine Wärmepumpenoffensive und den Ausbau grüner Wärmenetze.
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Neue Anreize für energetische Gebäudesanierungen
Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt das Bundeswirtschaftsministerium neue Anreize für die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung. Der Bonus für Worst Performing Buildings wird von fünf auf zehn Prozentpunkte erhöht sowie ein Bonus für serielles Sanieren eingeführt.
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Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen
Eine qualifizierte Energieberatung soll kleinen und mittleren Unternehmen sowie Nicht-KMUs mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 kWh Einsparpotenziale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzeigen. Die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 wird vom BAFA gefördert.
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Dämmung per Fassadenbegrünung
Mit grünen Fassaden, vertikalen Gärten und Living Walls lässt sich die Lebens- und Luftqualität in den Städten steigern. Begrünte Fassaden verbessern zudem den Wärmedämmwert eines Gebäudes, da die Innenräume an heißen Tagen angenehm kühl bleiben, während die Wärme im Winter innen gehalten wird.
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