Rechtliche Rahmenbedingungen
Neue Klimaschutzanforderungen im Gebäudesektor
Laut dem Klimaschutzbericht 2025 droht Deutschland seine Klimaziele zu verfehlen. Ein Sorgenkind ist der Gebäudesektor. Um die bis 2045 angestrebte Klimaneutralität zu erreichen, muss die Wärmewende umgesetzt werden. Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz reformieren, muss dabei allerdings die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie berücksichtigen.
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Neues Energiedienstleistungsgesetz soll für Entlastung sorgen
Das Energiedienstleistungsgesetz, mit dem die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht umgesetzt wird, soll die Unternehmen durch diverse Änderungen entlasten. Die Energieauditpflicht gilt nur noch für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 2,77 GWh. An Energieauditoren werden künftig höhere Anforderngen gestellt.
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KfW-Darlehen für klimafreundliche Neubauten
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können seit dem 20. Februar 2024 wieder Anträge für das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) gestellt werden. Für den Neubau von energieeffizienten Nichtwohngebäuden, welche die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreichen, werden Förderkredite in Höhe bis zu 10 Millionen Euro gewährt.
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Restart der Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz
Für Maßnahmen wie Energieberatung, Dämmung oder Heizungsaustausch können nun wieder Förderanträge beim BAFA und der KfW gestellt werden. Die Höhe eines Zuschusses für neue Heizungen hängt bei Nichtwohngebäuden jeweils von der Nettogrundfläche ab. Auch ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist teilweise förderfähig.
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Startschuss für das Gebäudeenergiegesetz 2024
Mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll die Wärmwende schneller voran gebracht werden. Alle Unternehmen, die alte fossile Heizungen austauschen, erhalten dafür eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Bestehende Heizungen können weiter betrieben und defekte Gas- oder Ölheizung repariert werden.
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