Rechtliche Rahmenbedingungen
Neue Anreize für energetische Gebäudesanierungen
Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt das Bundeswirtschaftsministerium neue Anreize für die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung. Der Bonus für Worst Performing Buildings wird von fünf auf zehn Prozentpunkte erhöht sowie ein Bonus für serielles Sanieren eingeführt.
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Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen
Eine qualifizierte Energieberatung soll kleinen und mittleren Unternehmen sowie Nicht-KMUs mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 kWh Einsparpotenziale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzeigen. Die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 wird vom BAFA gefördert.
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Dämmung per Fassadenbe grünung
Mit grünen Fassaden, vertikalen Gärten und Living Walls lässt sich die Lebens- und Luftqualität in den Städten steigern. Begrünte Fassaden verbessern zudem den Wärmedämmwert eines Gebäudes, da die Innenräume an heißen Tagen angenehm kühl bleiben, während die Wärme im Winter innen gehalten wird.
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Neustart für KfW-Förderung energetische Sanierung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW, die von der Bundesregierung am 24. Januar 2022 mit einem vorläufigen Programmstopp belegt worden war, nimmt ihre Förderung wieder auf. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat für die KfW-Programme für energetisches Bauen weitere Mittel in Höhe von 9,5 Milliarden Euro genehmigt.
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Förderstopp bei der KfW für effiziente Gebäude
Nach dem vorläufigen Programmstopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll der Effizienzhaus-Standard 55 gesetzlicher Mindeststandard für Neubauten werden. Geplant sind auch Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), um CO2-Einsparungen künftig mit Fördermitteln zu belohnen sowie ein neues Siegel für „Nachhaltige Gebäude".
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