Rechtliche Rahmenbedingungen
Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Im Rahmen der BEG-Reform wird die Förderung von Wärmepumpen reduziert und an neue Auflagen gekoppelt. Bei der energieeffizienten Sanierung von Nichtwohngebäuden liegt der Fokus auf energetisch besonders schlechten Gebäude. Für Dämmmaßnahmen von Worst-Performing-Buildings wird ab 2027 ein Bonus von fünf Prozent gewährt.
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Gebäudemodernisierungsgesetz stellt neue Anforderungen
Im Gebäudemodernisierungsgesetz ist die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Wärme durch die Biotreppe abgelöst worden, die den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen an die zunehmende Nutzung biogener Brennstoffe koppelt. Ab 2027 treten weitere Regelungen in Kraft, mit denen die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt werden.
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Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz
Die Regierungskoalition hat ihre Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt. In der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird die Regelung in § 71 gestrichen, nach der neu eingebaute Heizungsanlagen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Ein erster Gesetzesentwurf soll im April 2026 vorgelegt werden.
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Neue Klimaschutzanforderungen im Gebäudesektor
Laut dem Klimaschutzbericht 2025 droht Deutschland seine Klimaziele zu verfehlen. Ein Sorgenkind ist der Gebäudesektor. Um die bis 2045 angestrebte Klimaneutralität zu erreichen, muss die Wärmewende umgesetzt werden. Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz reformieren, muss dabei allerdings die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie berücksichtigen.
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Neues Energiedienstleistungsgesetz soll für Entlastung sorgen
Das Energiedienstleistungsgesetz, mit dem die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht umgesetzt wird, soll die Unternehmen durch diverse Änderungen entlasten. Die Energieauditpflicht gilt nur noch für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 2,77 GWh. An Energieauditoren werden künftig höhere Anforderngen gestellt.
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