Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz

Die Regierungskoalition hat ihre Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt. In der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird die Regelung in § 71 gestrichen, nach der neu eingebaute Heizungsanlagen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Ein erster Gesetzesentwurf soll im April 2026 vorgelegt werden. Aufgrund der 65-Prozent-Regel war das GEG in der Öffentlichkeit als „Heizungsgesetz“ tituliert worden.

 

Das 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG ) enthält die gesetzlichen Anforderungen, die zuvor in der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Energieeinspargesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) geregelt waren. Zugleich wird damit die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) umgesetzt, die am 28. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Die Mitgliedsstaaten müssen die EU-Gebäuderichtlinie bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht überführen, die sie zu einer ganzheitlichen energetischen Bewertung von Gebäuden verpflichtet und bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand anstrebt.

 

Die europäischen Vorgaben setzen einen Fokus auf die schnellere Ertüchtigung energetisch schlechter Bestandsgebäude sowie auf einen Nullemissionsstandard im Neubau. Flankiert werden diese Anforderungen von der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III), die für den Gebäudesektor bis 2030 einen Anteil Erneuerbarer Energien von 49 Prozent vorsieht. Ab dem Jahr 2030 dürfen nur noch emissionsfreie Neubauten errichtet werden. Die Umsetzung der EU-Anforderungen wie die EPBD über das künftige Gebäudemodernisierungsgesetz erfordert es, Investitionen in die Wärmewende zu erleichtern. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), über die auch der Einbau von Wärmepumpen gefördert werden kann, soll bis 2029 fortgesetzt werden.

Um mit der Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes zu einem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) für klare, praxistaugliche und bezahlbare Rahmenbedingungen zu sorgen, hat ein breites Bündnis aus vierzehn Verbänden wie dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dem Deutschen Städtetag, dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sowie der Gas- und Wasserstoffwirtschaft die Bundesregierung aufgefordert, bei der Gesetzesreform Vereinfachung, Praxistauglichkeit und Effizienz in den Mittelpunkt zu stellen und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

Um einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen zu können, muss ein schneller Hochlauf der Erneuerbaren Energien erfolgen, der durch die 65-Prozent-Anforderung forciert worden ist. Künftig soll Klimaschutz im Heizungskeller eine Option, aber keine Vorschrift mehr sein. Die Koalition überlässt die Entscheidung in Zukunft den Eigentümern, ob als neue Heizung eine Wärmepumpe, Fernwärme, hybride Heizungsmodelle oder eine einzelne Gas- oder Ölheizung eingebaut werden soll. Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten weiterhin.

 

Ab dem 1. Januar 2029 sollen Öl- und Gasheizungen mit einem zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan und synthetischem Treibstoff betrieben werden, der bei mindestens zehn Prozent liegen muss. Der weitere Anstieg bis 2040 soll in drei Schritten im Gebäudemodernisierungsgesetz festgelegt werden. In Deutschland wird nur ein geringer Teil der Biogaserzeugung zu Biomethan aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist. Aufgrund der begrenzten und teuren Biogasverfügbarkeiten ist dadurch langfristig ein starker Anstieg der Heizkosten zu erwarten.

 

„Die 65-Prozent-Anforderung durch einen Beimischungszwang in Form einer Grüngas-/ Grünölquote zu ersetzen, ist politischer Unsinn, den wir uns in Zeiten der Klimakrise nicht leisten können“, erklärt Paula Brandmeyer, stellvertretende Leiterin des Bereichs Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH). „Grüne Gase und Kraftstoffe sind zu knapp und wertvoll, um sie in großem Umfang im Wärmesektor einzusetzen. Die Kosten sind erheblich, während ihr Einsatz in anderen Bereichen, etwa in der Industrie oder in der Stromversorgung, deutlich effizienter ist.“

 

„Die Bezahlbarkeit von Wärme, und das Lösen aus dem Klammergriff unserer massiven Energieimportabhängigkeit wird maßgeblich davon abhängen, wie stark Effizienzpotenziale und der Austausch fossiler Heizungen im Bestand tatsächlich aktiviert werden“, betont Henning Ellermann, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF). Bei der Ausgestaltung der Eckpunkte seien deshalb Nachbesserungen notwendig, um die richtigen Anreize zu setzen.

 

„Die Einigung auf Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes ist ein notwendiger erster Schritt“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Ein Inkrafttreten des neuen GMG zum 1. Juli 2026 ist sehr ambitioniert, bedenkt man, dass sich die Branche mit ihren Prozessen, Berechnungen und Nachweisen darauf einstellen muss. Deshalb sollte der Gesetzgebungsprozess sehr zeitnah abgeschlossen werden und die Umsetzung einfach und praxisorientiert erfolgen. Wichtig ist zudem, zeitnah einen konkreten Gesetzesvorschlag vorzulegen, damit angemessen viel Zeit für eine umfassende Konsultation der Branche gewährleistet ist.“