FFA-Kinoförderung: Das Prinzip der Priorisierung
Mit Einführung des neuen FFG zum 1. Januar 2025 haben sich auch die Fördermodalitäten für Kinobetreiber*innen geändert, welche die Umsetzung ökologischer Maßnahmen betreffen. Bei der teilautomatisierten Kinoförderung erfolgt die Fördermittelvergabe nach dem Prinzip der Priorisierung nach Aspekten wie Barrierefreiheit, Kinokerngeschäft und Nachhaltigkeit.
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Klimaanpassungsstrategie für Extremwetterereignisse
Das Bundeskabinett hat eine Klimaanpassungsstrategie vorgelegt, wie sich Deutschland gegen Extremwetterereignisse wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser wappnen kann. Beim UCI Kino in Hamburg-Othmarschen war der Schaden durch Starkregen so erheblich, dass das Multiplex-Kino seinen Betrieb nicht wieder aufnimmt.
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Maßnahmen zur Prävention gegen Starkregen
Aufgrund zunehmender Starkregen- und Hochwasserereignisse ist es auch für Kinobetreiber*innen relevant, ihr Gebäude vor Überflutungsschäden zu schützen. Mit gezielten Maßnahmen, die vom Rückschlagventil bis zum Retentionsdach reichen, lässt es sich vermeiden, dass Wasser in das Kinogebäude eindringt.
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Best Practice: Alte Wassermühle in Friesoythe bietet Kino und Kleinwasserkraft
Der Mühlenverein Friesoythe betreibt ein Kulturzentrum in einer alten Wassermühle, die auch ein kleines Kommunales Kino beherbergt. Im Zuge der Sanierung wurde am Gebäude wieder ein Wasserrad sowie eine Wasserkraftschnecke installiert, die rund 65.000 Kilowattstunden Strom im Jahr erzeugt und damit bis zu dreißig Haushalte mit Erneuerbarer Energie versorgt.
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Neues Förder- programm für Innovationen im Gebäudebereich
Kinobetreiber*innen, die beim Neubau, Umbau oder Rückbau ihres Gebäudes neue Lösungsansätze für energieeffizientes und ressourcenschonendes Bauen erproben möchten, können dafür Fördermittel erhalten. Der Bund stellt für das neue Programm "Pilotprojekte - Innovationen im Gebäudebereich" 50,6 Millionen Euro zur Verfügung.
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