Neue Klimaschutzanforderungen im Gebäudesektor
Laut dem Klimaschutzbericht 2025 droht Deutschland 2040 seine Klimaziele zu verfehlen. In dem vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) erarbeiteten Dokument wird konstatiert, dass die bisher beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichend seien, um bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. „Besonders im Verkehr und im Gebäudebereich müssen wir noch entschlossener handeln“, erklärt der Bundesumweltminister Carsten Schneider.
Deutschland steht insbesondere bei der Umsetzung der Wärmewende unter Druck, denn in zwanzig Jahren muss der Gebäudesektor klimaneutral sein. Wie das gelingen soll, ist unklar. Die Bundesregierung will bis Jahresende eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorlegen, um die anvisierten Vereinfachungen umzusetzen. Bislang ist im § 71 GEG geregelt, dass eine neue Heizung mindestens 65 Prozent der Wärme aus Erneuerbaren Energien beziehen muss. In dem Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung heißt es, dass diese Regelung abgeschafft werden soll.
Bis Mai 2026 muss die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive) in nationales Recht überführt werden, was in Deutschland primär über das GEG erfolgt. Zusammen mit der Energieeffizienz-Richtlinie (EED -Energy Efficiency Directive / Richtlinie (EU) 2023/1791) ist sie Teil des Fit for 55-Pakets der EU-Kommission. Um zur CO₂-Reduktion bis 2030 beizutragen, werden neue Anforderungen an bauliche Beschaffenheiten und Vorgaben im Gebäudesektor gestellt, um die Gebäudeenergieeffizienz zu verbessern.
Die Gesamtenergieeffizienz ist das zentrale Instrument zur Förderung eines klimaneutralen Gebäudebestands. Die berechnete Energiemenge, die für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung erforderlich ist, wird durch den Primärenergieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr in kWh/(m²·a) ausgedrückt. Die Berechnung basiert auf den Primärenergiefaktoren der Energieträger und dem zu erwartenden Energiemix.
Zudem werden neue Anforderungen für Nichtwohngebäude und Wohngebäude eingeführt, mit denen die schrittweise Renovierung des gesamten Gebäudebestands beschleunigt werden soll. Für Nichtwohngebäude wie Kinos gibt es Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz (MEPS), für die ein maximaler Schwellenwert festgelegt wird. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass bis 2030 mindestens 16 Prozent und bis 2033 mindestens 26 Prozent der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz saniert werden.
Die EU-Gebäuderichtlinie zielt unter anderem auf die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz ab, die Schaffung von Infrastruktur für nachhaltige Mobilität sowie eine gebäudeintegrierte Energiegewinnung ab. Die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf neuen und renovierten Gebäuden wird verpflichtend und muss bis zum 31. Dezember 2026 auf allen neuen Nichtwohngebäuden mit einer Dachfläche von mehr 250 m² erfolgen. Die Solarpflicht gilt ab dem 1. Januar 2028 auch für bestehende Nichtwohngebäude mit einer Dachfläche von mehr als 500 m², wenn diese einer größeren Renovierung unterzogen wird.
Die EU-Mitgliedsstaaten sind zudem gefordert, bis zum 29. Mai 2026 einen Renovierungspass einzuführen, der detaillierte Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes gibt und konkrete Handlungsempfehlungen zu seiner Optimierung enthält. Um EU-weit die Wärmewende umzusetzen, sollen die Mitgliedsstaaten Strategien und Maßnahmen erstellen, damit mit fossilen Energien betriebene Heizkessel bis 2040 ausrangiert werden. In der Erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED – Renewable Energy Directive) wird bis 2030 ein Anteil von 49 Prozent Erneuerbarer Energien im Gebäudesektor anvisiert.
Klimaschutz sorgt für Innovationen, da in allen Sektoren neue Technologien und Geschäftsmodelle entstehen. Der Energiesektor profitiert vom starken Ausbau der Erneuerbaren Energien, dem Fortschritt bei Speichertechnologien und der Digitalisierung von Stromnetzen. Im Gebäudesektor entstehen durch die Wärmewende neue Märkte für klimafreundliche Heiztechnologien wie Wärmepumpen oder Geothermie. In der Industrie sorgen Klimaschutzverträge, Wasserstofftechnologien und Elektrifizierungsstrategien für Investitionen in nachhaltige Produktionsprozesse. Der Verkehrssektor erlebt durch Elektromobilität und alternative Antriebe eine strukturelle Modernisierung, die Innovationen in Infrastruktur, Fahrzeugtechnik und Logistik auslöst.
Deutschland hat die Chance, ein internationaler Leitmarkt für klimafreundliche Lösungen zu werden. Dafür braucht es jetzt Entschlossenheit.Carsten Schneider Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Aber auch die Anpassung an den Klimawandel gewinnt zunehmend an Bedeutung. Beim Extremwetterkongress 2025 Ende September in Hamburg berichtete Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, dass die volkswirtschaftlichen Schäden durch den Klimawandel kontinuierlich zunehmen. “Allein in den Jahren 2018, 2019 und 2021 sind 75 Milliarden Euro an Schäden durch den Klimawandel entstanden. Die meisten Schäden entstehen durch Überschwemmungen, gefolgt von Hitzewellen und Dürren.”
Die globale Erwärmung schreitet schneller voran, als es der Weltklimarat (IPCC- Intergovernmental Panel on Climate Change) in seinem Worst-Case-Szenario vorhergesagt hat. Danach sei es nicht mehr auszuschließen, erklärt Prof. Dr. Klaus Richter, Präsident der Deutschen Physikalischen Gesellschaft, dass sich die Erde schon bis 2050 um 3°C gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter erwärmt.
Die Bundesregierung will gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz bis Ende 2025 ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das zusätzliche Maßnahmen in den kritischen Sektoren Gebäude und Verkehr definieren soll. Zudem ist vorgesehen, die Investitions- und Förderkulisse anzupassen und umwelt- und klimafreundliche Innovationen weiter zu fördern. Im Bundes-Klimaschutzgesetz ist verankert, die CO₂-Emissionen bis 2040 um mindestens 88 Prozent zu reduzieren und im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erlangen.
Sollte Deutschland die europäisch vereinbarten Klimaziele nicht erreichen, müsste es Rechte zum CO₂-Ausstoß von anderen europäischen Staaten kaufen. Die Kosten dafür könnten in der Größenordnung von 50 bis 100 Euro pro Tonne CO₂ liegen. Nach Einschätzung des Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie könnten beispielsweise unzureichende Emissionsminderungen im Gebäudesektor bis 2030 mit Kosten in Höhe von elf bis 22 Milliarden Euro zu Buche schlagen.

