Energieeffizienz
Ob Gebäudesanierung, Austausch der Heizungsanlage, Optimierung der Lüftungsanlage, Installation von Präsenzmeldern und Zeitschaltuhren, Einsatz von LED-Beleuchtung oder wassersparende Armaturen. Investitionen, mit denen sich die Energieeeffizienz steigern lässt, amortisieren sich kurz- oder mittelfristig in Form von geringeren Betriebskosten.
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Smart Meter werden ab 2025 Pflicht
Ab 2025 sind Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh zum Einbau von Smart Metern verpflichtet, die aus einem digitalen Stromzähler und einem Smart-Meter-Gateway bestehen. Auch Kinos, die über eine Photovoltaik-Anlage mit 7 bis 100 kWp installierter Leistung verfügen, müssen ab 2025 ein intelligentes Messsystem einbauen.
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Wachsende Nachfrage nach Energie-Beratung bei der FFA-Kinoförderung
Die FFA verzeichnet seit Anfang 2024 einen Zuwachs von Anträgen auf Zuschüsse für Energieberatungen, die seit 2022 mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Für Kinobetreiber*innen ist diese FFA-Kinoförderungbesonders attraktiv, da das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Fördersätze im Energieberatungsprogramm für Nichtwohngebäude halbiert hat.
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Neues Förderprogramm für Innovationen im Gebäudebereich
Kinobetreiber*innen, die beim Neubau, Umbau oder Rückbau ihres Gebäudes neue Lösungsansätze für energieeffizientes und ressourcenschonendes Bauen erproben möchten, können dafür Fördermittel erhalten. Der Bund stellt für das neue Programm "Pilotprojekte - Innovationen im Gebäudebereich" 50,6 Millionen Euro zur Verfügung.
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KfW fördert Unternehmen beim Einbau klimafreundlicher Heizungen
Unternehmen wie Kinos können ab sofort bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Fördermittel für den Heizungstausch beantragen. Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung wird ein Zuschuss bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt. Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten hängt von der beheizten Nettogrundfläche ab.
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Bundespreis Umwelt & Bauen prämiert nachhaltig sanierte Gebäude
Kinobetreiber*innen, die ihre Gebäude energetisch saniert, modernisiert oder Aufstockungen und Nachverdichtungen vorgenommen haben, die im Einklang mit Klimaschutz, Kreislauffähigkeit und Suffizienzstrategien stehen, können sich um den Bundespreis Umwelt & Bauen 2025 bewerben, der vom Bundesumweltministerium vergeben wird.
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