Maßnahmenkatalog für das Klimaschutzprogramm 2026
Mit dem Klimaschutzprogramm 2026 hat die Bundesregierung ein Paket mit insgesamt 90 Maßnahmen vorgelegt, mit denen strategisch die Weichen zur Erreichung der Klimaneutralität gestellt werden sollen. Darunter befinden sich 67 Maßnahmen in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft, die bis zum Jahr 2030 zu einer Einsparung von mehr als 25 Millionen Tonnen CO₂ führen sollen. Sie beinhalten einen Booster für Windenergie an Land, den künftigen Einsatz klimaneutraler Brennstoffe in Kraftwerken, die weitere Flexibilisierung des Stromsystems und die Elektrifizierung von Verkehr und Wärmeerzeugung. Hinzu kommen Kreislaufwirtschaftsmaßnahmen sowie die CO₂-Abscheidung und Speicherung in Industrieprozessen.
Für die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms werden im Zeitraum von 2027 bis 2030 Mittel in Höhe von acht Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. 7,6 Mrd. Euro dieser Mittel kommen aus dem Klima- und Transformationsfonds sowie 400 Mio. Euro aus dem Sondervermögen. „Dieses Programm wird einen neuen Schub für den Klimaschutz auslösen, der uns unabhängiger macht von teuren und unsicheren Öl- und Gasimporten“, versichert der Bundesumweltminister Carsten Schneider.
Eine zentrale Maßnahme ist die zusätzliche Ausschreibung von 12 Gigawatt Windstrom an Land, was rund 2.000 Windkraft-Anlagen entspricht, die bis Anfang 2030 am Netz sein sollen. Mit der Stromproduktion dieser Windparks lassen sich rund 15 bis 20 Gaskraftwerke substituieren. Da aufgrund des zusätzlichen Windstroms weniger Erdgas und Kohle in Deutschland verstromt werden müssen, lassen sich dadurch Emissionen in Höhe von 6,5 Millionen Tonnen CO₂ vermeiden.
Dank dem Ausbau der Windenergie sind geringere Importe von Erdgas erforderlich, die mit rund 1 Mrd. Euro jährlich zu Buche schlagen, sofern dafür der durchschnittliche Großhandelspreis des Jahres 2025 zugrunde gelegt wird. Aufgrund der geringen Kosten für den Zubau von Windkraftanlagen könnte diese Maßnahme nach Einschätzung von Forschungsinstituten zu einem um 0,6 Cent niedrigeren Börsenstrompreis pro Kilowattstunde führen. Ziel ist, dass 2030 insgesamt 115 Gigawatt Wind an Land installiert sind.
Auf die installierte Leistung bezogen ist im Jahr 2025 der zweitbeste Brutto-Zubau in der bundesdeutschen Historie erfolgt. Dem von der Fachagentur Wind und Solar herausgegebenen Status des Windenergieausbaus an Land zufolge wurden 2025 in Deutschland 958 Windenergie-Anlagen an Land mit einer elektrischen Gesamtleistung von 5.232 MW in Betrieb genommen. Darunter befanden sich 279 Windenergie-Anlagen mit 1.548 MW Leistung, die im Rahmen des Repowering wieder ans Netz gehen konnten. Die komplette Verfahrensdauer für die Errichtung neuer Windkraft-Anlagen hat in den vergangenen Jahren von der Vorprüfung, Planung, Genehmigung bis zur Inbetriebnahme rund fünfeinhalb bis acht Jahre in Anspruch genommen.
Im Gebäudesektor bleibt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Kerninstrument erhalten, mit der die Sanierung von Gebäuden unterstützt wird. Erhöht wird die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), die Anreize für den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen Erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme sowie für den Ausbau und die Dekarbonisierung bestehender Netze setzt. Dank zusätzlicher 400 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität wird das Förderprogramm bis 2030 auf 2,7 Mrd. Euro aufgestockt.
Für die Industrie wird 2027 ein neues Förderprogramm erarbeitet, um Prozesswärme und Elektrifizierungstechnologien wie Groß-Wärmepumpen für Unternehmen attraktiv zu machen. Im Bereich Verkehr stellt der beschleunigte Hochlauf der Elektromobilität den wichtigsten Hebel dar, der durch den konsequenten Ausbau der Ladeinfrastruktur für PKW und LKW flankiert wird. Für das bidirektionale Laden müssen künftig keine Netzentgelte mehr gezahlt werden. Dieser wirtschaftliche Anreiz soll dazu beitragen, Elektrofahrzeuge als Speicher in das Energiesystem integrieren zu können.
Den rechtlichen Rahmen für das Klimaschutzprogramm bildet das Klimaschutzgesetz (KSG), das seit 2024 jede neue Bundesregierung dazu verpflichtet, ein Jahr nach Beginn der neuen Legislaturperiode ein neues Klimaschutzprogramm vorzulegen.
Das Klimaschutzgesetz legt die nationalen Klimaschutzziele zur schrittweisen Minderung der Treibhausgasemissionen gesetzlich fest.
Das Klimaschutzprogramm 2026 zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis 2030 um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent zu reduzieren. Bis 2045 muss die Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Die Einhaltung dieser Ziele ist gerichtlich überprüfbar. Anfang 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass Programme nachgeschärft werden müssen, sofern sich die Ziele damit nicht erreichen lassen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits angekündigt, eine neue Klimaklage gegen die Bundesregierung auf Einhaltung des Klimaziels für das Jahr 2040 zu erheben, da die gesetzlichen Klimaziele 2030 und 2040 mit den im Klimaschutzprogramm enthaltenen Maßnahmen nicht realistisch zu erreichen seien. Eine besonders große Klimaziellücke klaffe in den Sektoren Gebäude und Verkehr. Zudem moniert der Expertenrat, dass das Einsparpotenzial bei einem wesentlichen Anteil der Maßnahmen nicht nachvollziehbar sei und die Berechnungen auf veralteten Prognosen basierten.

