BAFA legt Förderkompass 2025 vor

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt mit dem Förderkompass 2025 einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme. In dem 37-seitigen Dokument sind die wichtigsten Fördermöglichkeiten in den Bereichen Energie und Wirtschaft zusammengestellt. Die Fördermöglichkeiten sind nach verschiedenen Zielgruppen wie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen unterteilt. Die Inhalte richten sich an Unternehmen verschiedenster Größenordnungen und sind in Kurzform dargestellt, um einen schnellen Einblick in die Fördermöglichkeiten beim BAFA zu gewähren. QR-Codes und Webadressen geben per PC oder Smartphone direkten Zugriff auf weiterführende Informationen.

 

Vor allem für Kinobetreiber*innen relevant ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), in deren Rahmen Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und dem Einsatz Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich unterstützt werden, um den Energieverbrauch zu senken, Kosten zu sparen und das Klima zu schützen. Gefördert werden Maßnahmen an Bestandsgebäuden. Nichtwohngebäude wie Kinos können Unterstützung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen wie beispielsweise die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren oder sommerlicher Wärmeschutz.

 

Im Bereich Anlagentechnik wird der Einbau, der Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung in Nichtwohngebäuden gefördert. Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme sind ebenfalls förderfähig. Zudem gewährt das BAFA Zuschüsse für die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes mit einem effizienten Wärmeerzeuger sowie für Rohrleitungen und Übergabestationen. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeuger einen Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien in das Gebäudenetz einspeisen.

Für die Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden fließen Fördergelder, sofern die Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre sind. Wenn die Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen erfolgt, darf die Heizung nicht älter als zwanzig Jahre sein. Das Ziel ist, die Energieeffizienz der Anlagen durch den Austausch der Heizungspumpe oder einen hydraulischen Abgleich zu erhöhen. Zu diesem Zweck können Fördermittel für den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve, den Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung beantragt werden. Finanzielle Hilfen gibt es ebenso für den Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs sowie für die Dämmung von Rohrleitungen.

 

Das BAFA fördert Transformationspläne, die den Umbau bestehender Wärmenetzsysteme hin zu einem treibhausgasneutralen Wärmenetzsystem aufzeigen. Eine zunehmend wichtige Rolle spielt die Nutzung nicht vermeidbarer Abwärme. Aus diesem Grunde werden Machbarkeitsstudien unterstützt, in denen die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Konzepts eines neu zu errichtenden Wärmenetzsystems untersucht wird, das mit mindestens 75 Prozent Erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist wird. Neben der Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen gibt es eine systemische Förderung für den Neubau von Wärmenetzen, deren Wärme zu mindestens 75 Prozent aus Erneuerbaren Energien und Abwärme stammt.

 

Um Anreize für Unternehmen zu schaffen, die Energieeffizienz in ihrem Betrieb zu steigern, sind im Rahmen des Förderprogramms Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme Energieaudits förderfähig, mit denen sich Einsparpotenziale identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzeigen lassen. Die Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau werden mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars unterstützt. Die Fördersumme ist dabei von der Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes abhängig und auf 4.000 Euro gedeckelt.