Energieeffizienz
Ob Gebäudesanierung, Austausch der Heizungsanlage, Optimierung der Lüftungsanlage, Installation von Präsenzmeldern und Zeitschaltuhren, Einsatz von LED-Beleuchtung oder wassersparende Armaturen. Investitionen, mit denen sich die Energieeeffizienz steigern lässt, amortisieren sich kurz- oder mittelfristig in Form von geringeren Betriebskosten.
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Laubbeseitigung ohne Lärmbelästigung
Um die Rutschgefahr durch nasses Laub auf Gehwegen zu reduzieren, sind Unternehmen wie Kinos verpflichtet, das Laub vor ihrem Gebäude zu entfernen. Der Griff zu Besen und Schaufel ist wesenlich umweltfreundlicher als der Einsatz von Laubbläsern, die sechs- bis zehnmal so viel Feinstaub aufwirbeln und eine tödliche Gefahr für bodennah lebende Kleintiere sind.
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Best Practice: Laserprojektion im CinemaxX Hamburg-Dammtor
Im Saal 1 des CinemaxX Hamburg-Dammtor ist der lichtstarke Laserprojektor SP4k-55B installiert worden, der mit 52.000 Lumen Helligkeit über eine extrem hohe Lichtleistung für die Projektion auf der 264 qm großen Leinwand verfügt. Dank dieses energieeffizienten Projektors rechnet der Theaterleiter Nils Kurtoglu damit, dass sich der Stromverbrauch halbiert.
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Bewerbung für den Energy Efficiency Award 2025
Mit dem Energy Efficiency Award 2025 schreibt die Deutsche Energie-Agentur einen Wettbewerb für Unternehmen aus, denen es mit herausragenden Projekten und Konzepten gelungen ist, ihren Energieverbrauch sowie ihre Treibhausgasemissionen zu senken. Betriebe, die innovative Ansätze verfolgen, können sich in vier Kategorien für den Wettbewerb qualifizieren.
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FFA-Kinoförderung: Das Prinzip der Priorisierung
Mit Einführung des neuen FFG zum 1. Januar 2025 haben sich auch die Fördermodalitäten für Kinobetreiber*innen geändert, welche die Umsetzung ökologischer Maßnahmen betreffen. Bei der teilautomatisierten Kinoförderung erfolgt die Fördermittelvergabe nach dem Prinzip der Priorisierung nach Aspekten wie Barrierefreiheit, Kinokerngeschäft und Nachhaltigkeit.
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Solarspitzen-Gesetz, Smart Meter und Viertelstunden-Kontrakte
Das Solarspitzen-Gesetz setzt Anreize, um Photovoltaik-Anlagen mit einem Smart Meter auszustatten, das eine nachträgliche EEG-Vergütung bei negativen Strompreisen ermöglicht. Da der Day-ahead-Strommarkt von Stunden- auf Viertelstunden-Kontrakte umgestellt worden ist, erfolgt die Berechnung der Einspeiseleistung nun auf der Basis von Volllast-Viertelstunden.
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