Energieeffizienz
Ob Gebäudesanierung, Austausch der Heizungsanlage, Optimierung der Lüftungsanlage, Installation von Präsenzmeldern und Zeitschaltuhren, Einsatz von LED-Beleuchtung oder wassersparende Armaturen. Investitionen, mit denen sich die Energieeeffizienz steigern lässt, amortisieren sich kurz- oder mittelfristig in Form von geringeren Betriebskosten.
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Best Practice: Das Hamburger Programmkino B-Movie heizt mit Abwärme
Das Hamburger Programmkino B-Movie setzt die Abwärme seines Digitalprojektors ein, um das unter dem Kinosaal befindliche Archiv zu beheizen. Dadurch sinkt der Heizbedarf des rund 100 qm großen Kinosaals mit insgesamt 62 Sitzplätzen. Zur einer weiteren Reduzierung der Heizkosten und den daraus resultierenden CO2-Emissionen trägt das Gründach auf dem Kino bei.
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Studie: Die Einbindung dezentraler Erzeugungsanlagen ins Stromnetz
Die von Großkraftwerken erbrachten Systemdienstleistungen im Stromnetz sollen künftig vermehrt von dezentralen Erzeugungsanlagen kommen. Um die Versorgungssicherheit in einer Energielandschaft sicherzustellen, die von einem hohen Anteil Erneuerbarer Energien geprägt ist, spielt die Ansteuerbarkeit von Stromerzeugungsanlagen und Speichern eine wichtige Rolle.
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Smart Meter werden ab 2025 Pflicht
Ab 2025 sind Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh zum Einbau von Smart Metern verpflichtet, die aus einem digitalen Stromzähler und einem Smart-Meter-Gateway bestehen. Auch Kinos, die über eine Photovoltaik-Anlage mit 7 bis 100 kWp installierter Leistung verfügen, müssen ab 2025 ein intelligentes Messsystem einbauen.
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Best Practice: Kulturkino in Zwenkau ist dank seiner Photovoltaik-Anlage energieautark
Mit seiner im Frühjahr 2024 ans Netz gegangenen Photovoltaik-Anlage mit 50 kWp Leistung produziert das Kulturkino in Zwenkau mehr Strom als es für den Eigenbedarf benötigt. Die gesamte Installation von PV-Anlage und Speicher hat ein Solarunternehmen übernommen. Die Investitionskosten werden dabei über die Einspeisevergütung und den Stromtarif refinanziert.
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Neue Notfallregelung zur Verhinderung einer akuten Netzüberlastung
Um das Stromnetz in Deutschland im Notfall vor einer akuten Netzüberlastung zu bewahren, hat die Bundesnetzagentur das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) um §14a ergänzt. Im Fall eines drohenden Zusammenbruchs des Stromnetzes dürfen Verteilnetzbetreiber die Leistungsaufnahme von Klimaanlagen, Batteriespeichern, Wärmepumpen und Wallboxen dimmen.
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