Energieeffizienz
Ob Gebäudesanierung, Austausch der Heizungsanlage, Optimierung der Lüftungsanlage, Installation von Präsenzmeldern und Zeitschaltuhren, Einsatz von LED-Beleuchtung oder wassersparende Armaturen. Investitionen, mit denen sich die Energieeeffizienz steigern lässt, amortisieren sich kurz- oder mittelfristig in Form von geringeren Betriebskosten.
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Best Practice: CineStar Leipzig spart Strom mit energieeffizienter Vorhangbeleuchtung
Dank dem Austausch der Vorhangbeleuchtung von Halogen-Scheinwerfern auf LED-Streifen senkt das CineStar Leipzig den Energieverbrauch in einem Kinosaal von ca. 4.000 W auf 300 W, wodurch die Stromkosten jährlich um etwa 1.000 Euro gesenkt werden. Die Kosten für diese Investition, die sich auf 2.400 Euro belaufen, lassen sich binnen drei Jahren amortisieren.
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Nachhaltigkeit wird Thema bei Kreditverhandlungen
Um den Ressourcenbedarf der Weltbevölkerung nachhaltig zu decken, bräuchten wir rund 1,7 Erden. Ein nachhaltiger Umgang mit Energie und Ressourcen wird auch im Bankensektor immer mehr ein Thema. Der KfW Research – Unternehmensbefragung 2024 zufolge spielten bei mehr als einem Viertel der Unternehmen Nachhaltigkeitsaspekte eine Rolle bei Kreditverhandlungen.
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Neues Energiedienstleistungsgesetz soll für Entlastung sorgen
Das Energiedienstleistungsgesetz, mit dem die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht umgesetzt wird, soll die Unternehmen durch diverse Änderungen entlasten. Die Energieauditpflicht gilt nur noch für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 2,77 GWh. An Energieauditoren werden künftig höhere Anforderngen gestellt.
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EU-Lieferkettengesetz: Unternehmen haften für Konsequenzen ihres Handels
Die EU setzt in der Lieferketten-Richtlinie auf strengere Maßstäbe als das deutsche Lieferkettengesetz. Kinder- und Zwangsarbeit entlang der Produktions- und Lieferkette wird explizit verboten. Bei Verstößen gegen Umweltschutzauflagen oder Menschenrechte drohen den Unternehmen Geldstrafen bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes.
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GEG 2024: Gebäudeautomation wird Pflicht
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt bis Ende 2024 eine Gebäudeautomation zur Überwachung der Energieverbräuche in Nichtwohngebäuden vor, wenn die Nennleistung der Heizungs- bzw. Klima- oder Lüftungsanlage mehr als 290 kW beträgt. Ab Ende 2029 wird die Gebäudeautomationspflicht auf Nichtwohngebäude mit einer Heizungs- bzw. RLT-Anlage ab 70 kW ausgeweitet.
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