Rechtliche Rahmenbedingungen
Solarspitzen-Gesetz, Smart Meter und Viertelstunden-Kontrakte
Das Solarspitzen-Gesetz setzt Anreize, um Photovoltaik-Anlagen mit einem Smart Meter auszustatten, das eine nachträgliche EEG-Vergütung bei negativen Strompreisen ermöglicht. Da der Day-ahead-Strommarkt von Stunden- auf Viertelstunden-Kontrakte umgestellt worden ist, erfolgt die Berechnung der Einspeiseleistung nun auf der Basis von Volllast-Viertelstunden.
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Studie: Die Einbindung dezentraler Erzeugungsanlagen ins Stromnetz
Die von Großkraftwerken erbrachten Systemdienstleistungen im Stromnetz sollen künftig vermehrt von dezentralen Erzeugungsanlagen kommen. Um die Versorgungssicherheit in einer Energielandschaft sicherzustellen, die von einem hohen Anteil Erneuerbarer Energien geprägt ist, spielt die Ansteuerbarkeit von Stromerzeugungsanlagen und Speichern eine wichtige Rolle.
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Smart Meter werden ab 2025 Pflicht
Ab 2025 sind Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh zum Einbau von Smart Metern verpflichtet, die aus einem digitalen Stromzähler und einem Smart-Meter-Gateway bestehen. Auch Kinos, die über eine Photovoltaik-Anlage mit 7 bis 100 kWp installierter Leistung verfügen, müssen ab 2025 ein intelligentes Messsystem einbauen.
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Neue Notfallregelung zur Verhinderung einer akuten Netzüberlastung
Um das Stromnetz in Deutschland im Notfall vor einer akuten Netzüberlastung zu bewahren, hat die Bundesnetzagentur das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) um §14a ergänzt. Im Fall eines drohenden Zusammenbruchs des Stromnetzes dürfen Verteilnetzbetreiber die Leistungsaufnahme von Klimaanlagen, Batteriespeichern, Wärmepumpen und Wallboxen dimmen.
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Nachhaltige Produkte werden künftig zur Norm
Mit der neuen Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) will die EU der Ressourcenverschwendung ein Ende setzen. Künftig gelten für fast alle Produkte spezifische Anforderungen, die von der Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit und Wiederverwendbarkeit bis hin zum CO2-Fußabdruck sowie einem digitalen Produktpass reichen.
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