Rechtliche Rahmenbedingungen
Startschuss für den Kulturfonds Energie des Bundes
Der Kulturfonds Energie des Bundes ist mit einer ersten Tranche von 375 Mio. Euro ausgestattet worden, um die hohen Gas- und Strompreise im Kulturbereich abzufedern. Kinos können für 80 Prozent der aktuellen Energiekosten rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 einen sogenannten Mehrbedarf beantragen, der anhand ihres "historischen Verbrauchs" ermittelt wird.
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Energieeffizienz first
Um den Primär- und Endenergieverbrauch in der EU zu senken, soll die Energieeffizienz erhöht und der Ausbau erneuerbarer Energien forciert werden. Das EU-Parlament plädiert dafür, die Genehmigungsverfahren für die Installation von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Windkraftanlagen zu beschleunigen. Dabei soll das Prinzip der "positiven Stille" gelten.
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Das Energieeffizienzgesetz soll für Planungssicherheit sorgen
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für das Energieeffizienzgesetz (EEffG) vorgelegt, das der Verschwendung kostbarer Energie ein Ende setzen soll. Ein verbindlicher Rechtsrahmen ist notwendig, um Planungssicherheit für Energieeffizienzinvestitionen zu gewährleisten. Das Ziel ist, den Energieverbrauch bis 2045 um 45 Prozent zu senken.
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Unterstützung der Kulturbranche in der Energiepreiskrise
Um Kinos und andere Kultureinrichtungen bei der Bewältigung der Energiepreiskrise zu unterstützen, werden Mittel in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt. Zudem können Filmtheater von der Gas- und Strompreisbremse profitieren, die den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs deckelt.
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BKM unterstützt Zertifizierung von RLT-Anlagen
Ein Zertifikat für die geprüfte Luftqualität in Filmtheatern und anderen Kultureinrichtungen soll dem Publikum bei steigenden Infektionsfallzahlen ein sicheres Gefühl beim Kinobesuch geben. Die Zertifizierung der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft (DTHG) ist dank der Unterstützung der BKM für die meisten Spielstätten bis zum 30. Juni 2023 kostenfrei.
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