Smart Meter werden ab 2025 Pflicht

Ab 2025 sind alle Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 bis 100.000 Kilowattstunden zum Einbau von Smart Metern verpflichtet. Auch Kinos, die über eine Photovoltaik-Anlage mit sieben bis 100 Kilowatt-Peak (kWp) installierter Leistung verfügen, müssen ab 2025 ein intelligentes Messsystem einbauen. Ein Smart Meter besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Im Gegensatz zu den herkömmlichen analogen, schwarzen „Ferraris-Zählern“, die nur den aktuellen Zählerstand anzeigen, ermöglicht es die moderne Messeinrichtung (mME), den tatsächlichen Stromverbrauch sowie die präzise Nutzungszeit mit Angabe von Tag, Woche, Monat und Jahr aus der Ferne auszulesen.

 

Das Smart-Meter-Gateway (SMGW) fungiert als besonders gesicherte Schnittstelle für die Kommunikation zwischen den Stromverbrauchern und -erzeugern mit den Betreibern der Stromnetze und den Energielieferanten. Der Stromverbrauch wird alle fünfzehn Minuten vom Smart Meter abgefragt und durch das verbaute Smart-Meter-Gateway rund sechzig Tage gespeichert. Die Messwerte werden automatisch an den Messstellenbetreiber (MSB) übermittelt.

 

Den Rechtsrahmen für den Smart-Meter-Rollout bildet das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW). In dem angepassten
Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist ein zeitlich verbindlicher Ablauf des Smart-Meter-Rollouts festgelegt. Bis Ende 2030 muss bei 95 Prozent aller Endnutzer*innen mit einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh bis 100.000 kWh ein Smart Meter installiert sein. Ziel des Gesetzes ist es, die Digitalisierung der Energiewende im Sinne einer nachhaltigen, verbraucherfreundlichen Energieversorgung zu beschleunigen und den Netzbetrieb und die Netzplanung zu verbessern.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in einer ersten Analyse geprüft, inwieweit der Rechtsrahmen für die Digitalisierung der Energiewende den aktuellen und zukünftigen Anforderungen gewachsen ist. Der Rollout von Smart Metern, mit denen Unternehmen ihren Stromverbrauch und die Einspeisung ihres Solarstroms einfacher kontrollieren können, ist Grundlage für die Digitalisierung der Energiewende. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien, der stärkere Einsatz von Elektroautos im Verkehrsbereich und Wärmepumpen in Gebäuden erfordern es,  Stromerzeugung und -verbrauch intelligent miteinander zu verknüpfen.

Unser zukünftiges Energiesystem wird wesentlich flexibler und damit auch komplexer werden und dafür brauchen wir Smart-Meter und eine Digitalisierung der Energiewende. Robert Habeck. Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Die Erneuerbaren Energien spielen eine dominierende Rolle bei der Stromerzeugung. 2023 sind Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von rund 15 Gigawatt zugebaut worden. Um bis 2030 das Ausbauziel des EEG 2023 von 215 GW zu erreichen, ist ab 2026 eine Steigerung des Ausbaus auf 22 GW pro Jahr vorgesehen. Durch Ansteuerung der Anlagen über Smart-Meter-Gateways sollen der Verteilernetzbetrieb und die Systemstabilität gestärkt werden.

 

Einem vom Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium in Auftrag gegebenen Gutachten zufolge birgt der abgeschlossene Rollout der Smart Meter im Jahr 2032 erhebliche Einsparpotenziale. Durch die optimierte Abstimmung von Erzeugung und Last könnten marktseitig jährlich Kosten zwischen 1,5 und 8,1 Milliarden Euro eingespart werden. Hinzu kommt, das sich Investitionen in den Netzausbau vermeiden lassen, was jährlich,mit 0,5 bis 2,5 Milliarden Euro zu Buche schlagen soll.

 

 

Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind bereits zahlreiche intelligente Messsysteme (iMSys) installiert worden. Mittlerweile bieten die Hersteller Smart-Meter-Gateways (SMGW) an, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden sind, da sie die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllen. Diese beinhalten präzise Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung. Durch den Einbau von iMSys können auch kleine Anlagen auf Niederspannungsebene wie PV-Anlagen mit weniger als 25 kW Leistung oder flexible Lasten wie Wärmepumpen zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten steuerbar gemacht werden.

 

In Zeiten zunehmender geopolitischer Spannungen spielt die Resilienz der Energieversorgung eine bedeutende Rolle, die eine Cybersicherheit der digitalen Vernetzung der kritischen Energieinfrastruktur erfordert. Durch die digitale Vernetzung von Millionen von Photovoltaik-, Windkraft- und Biogasanlagen wird das Stromnetz flexibler, aber auch komplexer. Die Flexibilisierung erleichtert die Versorgung, führt aber auf der anderen Seite zur Entstehung neuer Schwachstellen.

 

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik registriert eine steigende Zahl von Cyberangriffen auf die Energiebranche. Um kritische Infrastrukturen (KRITIS) zu schützen, werden mit der NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555) zur Netzwerk- und Informationssicherheit Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU eingeführt. Die Richtlinie muss bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt sein, was in Deutschland durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) erfolgt.

 

Der Einbau intelligenter Messsysteme kann mit bereits zertifizierten Smart-Metern sofort starten. Smart-Meter ermöglichen es, dynamische Tarife der Energieversorger zu nutzen und den Strom in kostengünstigen Zeiten mit hoher Erneuerbare-Energien-Erzeugung zu beziehen, was zur Netzentlastung beiträgt. Der Funktionsumfang der Smart Meter soll durch Updates erweitert werden. Dank dem Submetering kann mit dem Smart Meter nicht nur der Stromverbrauch erfasst, sondern auch die Messdaten von digitalen Gas-, Wasser- sowie Wärmemessgeräten verarbeitet werden. Mittels einer Datenanalyse können Muster im Energieverbrauch erkannt und Potenziale zur Energieeinsparung gefunden werden.