Vermeidung von Elektroschrott im Kinobüro
Kinos, die von Vereinen betrieben werden, können bei der Beschaffung von Rechnern auf eine ressourcenschonende und kostensparende Lösung setzen. Sowohl Computer als auch Monitore und Laptops werden gebraucht vom Haus des Stiftens angeboten, das in dem IT-Portal Stifter-helfen sowohl Hardware als auch Software offeriert. Um als Sozialunternehmen im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu mehr Gemeinwohl beizutragen, unterstützt das Haus des Stiftens seit 1995 Non-Profit-Organisationen wie Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs.
Die Initiative Stifter-helfen ist 2008 in Deutschland ins Leben gerufen worden, damit gemeinnützige Organisationen mit moderner IT arbeiten und neue Möglichkeiten der Digitalisierung besser ausschöpfen können. Kinos, die als gemeinnütziger Verein betrieben werden, können ihre Rechner für das Büro und die Kinokasse von Stifter-helfen beziehen. Dadurch lassen sich nicht nur erhebliche Summen sparen, sondern damit wird auch ein Beitrag zur Vermeidung von Elektroschrott geleistet. Die gebrauchten Computer und Laptops stammen von Unternehmen, die sie aufgrund von Neuanschaffungen gespendet haben.
Über das IT-Portal Stifter-helfen können Kinos zudem Software-Lizenzen wie beispielsweise die Fernwartungs-Software Team Viewer zu einem vergünstigten Preis erhalten. Bislang war es möglich, stets das aktuellste Betriebssystem auf die Rechner zu spielen. Aufgrund von Microsofts Hardware-Anforderungen lässt sich Windows 11 nicht auf jedem Windows-10-Computer installieren, da am 14. Oktober 2025 der Support für Windows 10 ausgelaufen ist. Bis zum 13. Oktober 2026 werden weiterhin kostenlose Softwareupdates oder Sicherheitsfixes angeboten. Zu diesem Zweck müssen die Nutzer*innen ein Microsoft-Konto erstellen und sich für eine erweitertete ESU-Lizenz (Extended Security Updates) registrieren, um weiterhin Sicherheits-Updates für Windows 10 zu bekommen. Für Unternehmen soll die ESU-Lizenz eine Laufzeit von drei Jahren haben.
Die Lebensdauer von Elektronikgeräten kann nicht nur durch Alterungs- und Verschleißprozesse der elektronischen Bauteile verkürzt werden, sondern auch softwarebedingte Obsoleszenz kann zum steigenden Elektroschrott beitragen. Das Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM), die TU Berlin und das Öko-Institut haben im Auftrag des Umweltbundesamtes eine Studie zur softwarebedingten Obsoleszenz erstellt, in welcher der Zusammenhang zwischen Software, Produktdesign und Umweltauswirkungen analysiert wird.
Als drei zentrale Wirkungskategorien wurden dabei die Sicherheit, Funktion und Kompatibilität des Systems festgelegt. Ist eine dieser Funktionen beeinträchtigt, wird von softwarebasierter Obsoleszenz gesprochen. Durch neue Anforderungen an das Gerät befindet sich die Software und damit das Gesamtsystem in ständiger Veränderung. Doch genau dabei können unsichtbare Mängel entstehen.
Während üblicherweise davon ausgegangen wird, ein Update würde die Nutzungsqualität steigern, kann dieses potenziell zu langfristigen Verschlechterungen der Performance oder zum Verlust einzelner Funktionalitäten führen. „Wenn wir die Prinzipien des Ökodesigns auf die Software anwenden, könnten wir zu einer Entschleunigung und längerer Produktlebensdauer gelangen“, sagt Erik Poppe, Projektverantwortlicher an der TU Berlin.
Software darf nicht dazu beitragen, dass Produkte nicht mehr nutzbar sind und sich das Elektronikschrottaufkommen zusätzlich erhöht.Marina Köhn, Green-IT-Expertin im Umweltbundesamt
„Hersteller müssen in die Pflicht genommen werden, ihre Produkte so zu designen, dass sie ausreichend lange genutzt werden können. Geschäftsmodelle die dem entgegenwirken, müssen untersagt werden.“ Beim Kauf eines Produktes sollten Konsument*innen darüber informiert werden, welche Abhängigkeiten mit anderen Geräten und Diensten bestehen und bei Änderungen müsse der Hersteller die Zustimmung des Nutzenden einholen.
In der Studie sind drei zentrale Aspekte herausgearbeitet worden, wie sich die Lebensdauer von Produkten mittels Software verlängern statt reduzieren lässt. Zum einen sollen die Mindestanforderungen für den Marktzugang spezifiziert und damit eine Mindestnutzungsdauer gewährleistet werden. Dafür sollen Geräte auch ohne externe Abhängigkeiten betrieben werden können. Sicherheitsrelevante Updates sollen für mindestens zehn Jahre bereitgestellt werden. Außerdem sollen Schnittstellen zur Stärkung der Kompatibilität und Interoperabilität von Systemen entstehen.
Als zweite Anforderung nennt die Studie Maßnahmen für mehr Transparenz. So sollen etwa Hersteller die Abhängigkeiten von softwarebetriebenen Produkten und den garantierten Supportzeitrahmen verpflichtend benennen müssen. Zuletzt sollen Ökoinnovationen wie nachhaltige Softwareentwicklung gefördert werden. „Softwarebasierte Obsoleszenz muss als Hürde für nachhaltigen Elektronikkonsum sichtbar werden“, sagt Jan Druschke, Nachhaltigkeitsexperte vom Fraunhofer IZM. „Ziel ist es, die Awareness der Nutzer*innen zu steigern, so dass man sich schon vor dem Kauf überlegt, was nach dem Kauf passiert.“

