KfW fördert Unternehmen beim Einbau klimafreundlicher Heizungen

Unternehmen wie Kinos können ab sofort bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Fördermittel für den Heizungstausch beantragen. Mit Zuschuss- und Kreditförderungen soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigt und dadurch die Treibhausgasemissionen bei der Wärmeversorgung im Gebäudesektor reduziert werden. Für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen stellt die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz  Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit.

 

Gefördert werden der Kauf und die Installation von solarthermischen Anlagen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen sowie Biomasseanlagen mit geringen Staubemissionen. Unterstützung gewährt wird ebenso für innovative Heizungstechnik auf Basis Erneuerbarer Energien sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Weitere Fördermaßnahmen umfassen die Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt, die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expert*in für Energieeffizienz, eine akustische Fachplanung sowie Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen.

 

Der Zuschuss (Nr. 522) für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung beträgt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Neben der Grundförderung in Höhe von dreißig Prozent können antragstellende Unternehmen für ein Nichtwohngebäude zudem einen Effizienzbonus von fünf Prozent erhalten. Effiziente Biomasseanlagen wie Holz- oder Hackschnitzelheizungen, die nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten, bekommen zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro.

Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten hängt bei Nichtwohngebäuden von Unternehmen von der beheizten Nettogrundfläche ab. Bei einer Nettogrundfläche bis 150 m² beläuft sich der Förderhöchstbetrag pauschal auf 30.000 Euro. Für eine beheizte Nettogrundfläche von 150 m2 bis 400 m² gibt es zusätzlich 200 Euro pro Quadratmeter. Liegt die Nettogrundfläche in der Größenordnung zwischen 400 m2 und 1000 m² gibt es einen Förderaufschlag von 120 Euro pro Quadratmeter. Bei einer beheizten Nettogrundfläche von mehr als 1000 m² beträgt die Zusatzförderung 80 Euro pro Quadratmeter. Sofern die Maßnahme nicht die gesamte beheizte Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes betrifft, wird der Förderhöchstbetrag anteilig berechnet.

 

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes oder den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöht. Bei dem betreffenden Nichtwohngebäude muss es sich um ein Bestandsgebäude handeln, dessen Bauantrag zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Der Einbau der Heizungsanlage bzw. des Netzanschlusses muss zu einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems führen, was einen hydraulischen Abgleich und die Anpassung der Luftvolumenströme einschließt.

 

Um den Zuschuss beantragen zu können, muss ein Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen mit der Erstellung einer gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) beauftragt werden, die u. a. Angaben zur geplanten Heizung, den förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung über Einhaltung der technischen Mindestanforderungen enthält. Zugelassen sind alle Fachunternehmern und Expert*innen für Energieeffizienz, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

 

Eine weitere Antragsvoraussetzung ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, in dem mit dem Fachunternehmen vereinbart ist, dass der Vertrag erst nach der Förderzusage der KfW in Kraft tritt. Aus dem Vertrag muss hervorgehen, dass die voraussichtliche Umsetzung der beantragten Maßnahme im Bewilligungszeitraum erfolgt. Für die Formulierung der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen stellt die KfW eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung.

 

Die Förderung kann als Zuschuss im Online-Kundenportal der KfW beantragt werden. Darüber hinaus bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite für Investitionen in Nichtwohngebäude, die von Kund*innen bei Banken und Sparkassen beantragt werden können. „Zuschusszusagen und damit die Reservierung der Fördermittel erfolgen bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten in der Regel digital und automatisiert in wenigen Minuten. Der Kunde hat damit zügig Planungssicherheit für die Finanzierung seines Vorhabens“, versichert Katharina Herrmann, die als Vorständin der KfW für das Inländische Fördergeschäft zuständig ist.