Die Europäische Kommission hat im Dezember 2015 einen Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft verabschiedet. Durch die Schaffung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft soll der Wert von Produkten, Stoffen und Ressourcen innerhalb der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten bleiben und möglichst wenig Abfall erzeugt werden. Die Realisierung einer nachhaltigen, CO2-armen, ressourceneffizienten und wettbewerbsähigen Kreislaufwirtschaft erfordert jedoch ein langfristiges Engagement auf allen Ebenen – seitens der Mitgliedstaaten ebenso wie von Regionen und Sädten, Unternehmen und Bürgern. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, den Aktionsplan der EU umfassend zu unterstützen und durch nationale Maßnahmen zu ergänzen.
Das 2012 angepasste Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zielt auf eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie eine Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft ab. Als Abälle definiert werden Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Das bedeutet, dass die Verantwortung des Besitzers erst bei der endgültigen Verwertung oder Beseitigung endet. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.