Kinoverbände setzen auf ökologische Mindeststandards

Die Kinoverbände AG Kino – Gilde, HDF KINO und der Bundesverband kommunale Filmarbeit (BkF) haben sich zum Ziel gesetzt, verbindliche Mindeststandards für das Grüne Kino zu erarbeiten, welche die Filmtheaterbetreiber*innen im Betriebsalltag bei der Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen unterstützen sollen. Gesetzliche Rahmenbedingungen und veränderte Marktkonditionen führen in der Kinobranche schon seit einigen Jahren dazu, gängige Praktiken zu überdenken und neue Lösungen zu finden, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch eine sinnvolle Alternative darstellen.

 

Besonders deutlich wird das im Kino an der Concession-Theke im Hinblick auf das Abfallmanagement. Um Energie und Ressourcen zu schonen, wird eine sukzessive Umstellung auf die Kreislaufwirtschaft angestrebt. Die am 3. Juli 2021 europaweit einheitlich in Kraft getretene Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) hat zwar nicht dazu geführt, dass umweltschädliche Einwegprodukte wie Trinkhalme aus Kunststoff komplett vom Markt verschwunden sind, aber für zahlreiche Kinobetreiber*innen war dies ein Anstoß, umweltschonendere Optionen zu sondieren.

 

Ene größere Hebelwirkung in der Kinobranche entfaltet hat die im Rahmen des Verpackungsgesetzes (VerpackG)
 § 33 umgesetzte Mehrwegangebotspflicht, die seit dem 1. Januar 2023 vorschreibt, dass Letztvertreiber von Einweggetränkebechern verpflichtet sind, die in diesen Einwegverpackungen angebotenen Waren auch in Mehrwegverpackungen zum Verkauf anzubieten. Dank der Mehrwegangebotspflicht werden inzwischen nicht nur Mehrwegbecher als Alternative zu Einweggetränkebechern in den jeweiligen Größen vorgehalten, sondern einige große Kinoketten haben eine entsprechende Infrastruktur zur Sammlung, Reinigung und Wiederverwendung von Getränkebechern aufgebaut. Filmtheater, die über keine eigenen Gastromaschinen oder Spülstraßen verfügen, setzen auf den Service von externen Spüldienstleistern.

Maßnahmen, um Verpackungen zu vermeiden, sind dringend erforderlich, denn Deutschland ist mit 226 Kilo pro Kopf der Europameister des Verpackungsmülls. Mit Mehrwegverpackungen wie verschraubbaren Gläsern für süße und salzige Knabbereien punkten die Kinos auch bei umweltbewussten Besuchern. Bei den Produkten, die an der Concession-Theke angeboten werden, geht es allerdings nicht nur um die Verpackung, sondern auch um Aussehen, Geschmack, Inhaltsstoffe, Preis und Praktikabilität. Ein mangelnde Transparenz in den Lieferketten erschwert oftmals die nachhaltige Beschaffung.

 

Die ökologische Mindeststandards sollen Kinos Anleitung und angepasste Werkzeuge bieten, um aktiver Teil dieses notwendigen Transformationsprozesses zu werden. Als erste Arbeitsfelder wurden die Themen „Sauberes Wasser“, „Saubere Energie“, „Nachhaltiger Konsum“ und „Abfallverringerung“ gewählt, die an die siebzehn Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen angelehnt sind.

 

Nach ersten Treffen bei den AG Kino – Screenings zur Berlinale und beim HDF-Kinokongress in Baden-Baden sollen für die einzelnen Themenfelder im nächsten Schritt Arbeitsgruppen aus Kinobetreibenden gebildet werden. Die Entwicklung von Ökologischen Mindeststandards im Kino (ÖMiK) wird von der Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien (BKM) gefördert. Das Team des ÖMiKs besteht aus dem Projektkoordinator Daniel Wuschansky (AG Kino – Gilde), Sophie Sorber (HDF KINO) und Johannes Litschel (BkF). Die Präsentation der ökologischen Mindeststandards soll auf dem Kinokongress 2025 in Baden-Baden erfolgen.