Nachhaltige Produkte werden künftig zur Norm

Mit der neuen EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) wird die bisherige EU-Ökodesign-Richtlinie abgelöst, mit der seit 2005 ökologische Mindestanforderungen an Produkte gestellt werden. Das Ökodesign von Produkten leistet einen wesentlichen Beitrag, um die Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten zu optimieren. In Deutschland wird die Ökodesign-Richtlinie mit dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) umgesetzt. Dazu gehört die Energieverbrauchskennzeichnung mit den EU-Energielabeln, die Aufschluss über den Stromverbrauch der Produkte geben.

 

Bislang beschränkte sich die Ökodesign-Richtlinie auf energieverbrauchende bzw. energieverbrauchsrelevante Produkte wie Leuchtmittel, Kühlschränke, Wasch- oder Spülmaschinen. Die im Juli 2024 in Kraft getretene Ökodesign-Verordnung gilt für nahezu alle Arten von Produkten, die in der EU auf den Markt kommen und adressiert den gesamten Lebenszyklus der Produkte. Die neuen Ökodesign-Anforderungen zielen auf eine Verlängerung der Produktlebensdauer und Stärkung der Kreislaufwirtschaft ab, um im Zukunft vermehrt Rohstoffe zu sparen.

 

Die Haltbarkeit und Wiederverwendbarkeit von Produkten soll gestärkt und ihre Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit erleichtert werden. Um die Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung zu reduzieren, sollen für den Einsatz sogenannter besorgniserregender Stoffe künftig Höchstgehalte gelten. Zur Steigerung der Materialeffizienz werden für die verschiedenen Produktgruppen Anforderungen hinsichtlich des Rezyklatanteils, der Wiederaufbereitung und des Recyclings eingeführt.

Um mehr Transparenz hinsichlich der Entstehungsprozesse und Inhaltsstoffe von Produkten zu schaffen, wird künftig die Ausweisung des CO2- bzw. Umweltfußabdruckes vorgeschrieben. Ein tieferer Einblick in den Lebenszyklus der Produkte, der von der Herstellung bis hin zur Entsorgung reicht, soll durch die Einführung digitaler Produktpässe gewährt werden. Die Informationen für die jeweilige Produktgruppe werden relevanten Akteuren des Produktlebenszyklus, zu denen Verbraucher*innen, Industrie und Behörden gehören, vollständig oder teilweise zugänglich gemacht.

 

Zu den ersten Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen geprüft werden, gehören Textilien und Schuhe, Möbel, Detergenzien bzw. Reinigungsmittel und Chemikalien sowie Eisen, Stahl und Aluminium. Die Ökodesign-Verordnung gilt auch für den Onlinehandel und Importware. Generell von der Verordnung ausgenommen sind Fahrzeuge sowie Produkte des Bereiches Sicherheit und Verteidigung. Die Altfahrzeug-Richtlinie ELV (End-of-Life Vehicles Directive), die EU-weit die stoffliche Verwertung von Kraftfahrzeugen regelt, wird ebenfalls überarbeitet und erweitert. Ein Standardfahrzeug besteht zu über siebzig Prozent aus Metall, rund fünfzehn Prozent Kunststoffen sowie Gummi, Glas und anderen Materialien.

 

Für sämtliche Produktgruppen werden jeweils eigene Verordnungen erlassen. Die Unternehmen haben achtzehn Monate Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Bis Ende 2025 werden die ersten spezifischen Produktverordnungen erwartet. Auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden künftig Ökodesign-Kriterien angelegt. Ab Juli 2026 sieht die ESPR ein Verbot der Vernichtung gebrauchsfähiger Produkte bestimmter Textilien und Schuhe vor.

Die neue Ökodesign-­Verordnung hat eine hohe politische Bedeutung, da sie an der Schnittstelle von Wirtschaft, Umwelt­, Klima­ und Verbraucherschutz und im Besonderen Ressourcenschutz angesiedelt ist. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck

Der ganzheitliche Ansatz der Ökodesign-Verordnung, der von der Designphase eines Produktes über die Nutzung, Reparatur bis hin zur Wiederaufbereitung, Kreislauf­führung sowie dem Recycling reicht, besitzt großes Potenzial für klimafreundliches, zirkuläres Wirtschaften und die Entstehung von grünen Leitmärkten.

 

Nach den Schätzungen der Europäischen Kommission können allein durch die Produktverordnungen der bisherigen Ökodesign-Richtlinie ab 2030 jährlich knapp 167 Terawattstunden Endenergie in Europa eingespart werden, was einer Reduzierung von mehr als 46 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten entspricht.