Neuaufstellung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen.

 

Dies betrifft unter anderem die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und die Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
 Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), für die weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden können. Auch bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht von dem Zahlungsstopp betroffen.

 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll neben dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) den dritten Baustein zur Umsetzung der Wärmewende bilden. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat sich auf neue Richtlinien zur Förderung von Wärmeerzeugern und Effizienzmaßnahmen geeinigt, die ab 2024 beantragt werden können. Neben einem Zuschuss in Höhe von 30 Prozent für klimafreundliche Heizungstechnologien wird ein Klima-Bonus von maximal 25 Prozent gewährt, von dem allerdings nur Wohngebäude profitieren können. Einzelmaßnahmen zur Optimierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik werden mit 15 Prozent bezuschusst. Für die zügige Umsetzung der Maßnahmen bis Ende 2025 gibt es zusätzlich einen Konjunktur-Booster in Höhe von zehn Prozent. Der Förderantrag kann künftig erst gestellt werden, wenn die geplanten Maßnahmen beauftragt sind und eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten, da sie an die Förderzusage geknüpft sind.

Die Dämmung der Gebäudehülle oder der Tausch der Fenster können einen wichtigen Beitrag zur praktischen Umsetzung der Wärmewende leisten. Trotz der wertsteigenden Effekte von energieeffizienten Immobilien werden nur im sehr geringem Maß energetische Sanierungen an Gebäuden vorgenommen. Im deutschen Gebäudebestand liegt die Quote für Sanierungen aktuell bei 0,83 Prozent und ist gegenüber der für 2022 ermittelten Sanierungsquote von 0,88 Prozent rückläufig. Eine Quote von 1 Prozent für energetische Sanierungen gilt als unzureichend, da sich die angestrebten Klimaziele damit nicht erreichen lassen.

 

Auf EU-Ebene wird mit der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), die Teil des „Fit für 55“-Arbeitsprogramms der Kommission ist, eine Dekarbonisierung des Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 angestrebt. Um die Renovierungsquote zu steigern und den Energieverbrauch und der Treibhausgasemissionen von Gebäuden zu reduzieren, hatte das EU-Parlament im März 2023 strengere Regeln bei der Reform der EU-Gebäuderichtlinie beschlossen. Danach sollten Nichtwohngebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand bis 2027 bzw. bis 2030 eine höhere Energieeffizienzklasse erreichen. Außerdem sollten alle Neubauten bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Die Umsetzung der Renovierungspläne soll mit Hilfe nationaler Förderprogramme erfolgen.

 

„Wenn weiter in diesem Schneckentempo in Deutschland energetisch saniert wird, dann brauchen wir noch annähernd 100 Jahre, um den Gebäudebestand zur Klimaneutralität zu führen. Die geringe und absteigende Sanierungstätigkeit ist alarmierend“, sagt Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG). „Hinzu kommt, dass die vor Kurzem erfolgte Absage der Bundesregierung an die sogenannten Minimum Energy Performance Standards der EU ein weiterer herber Rückschritt für die Einsparziele im Gebäudesektor ist. Wir appellieren an die Bundesregierung, nun schleunigst einen neuen Masterplan für die energetische Sanierung des Gebäudebestands in Deutschland vorzulegen. Dadurch erhält auch die Baubranche die Möglichkeit, infolge der Reduzierung des Neubaus freigewordene Kapazitäten umzuschichten.”

 

Von dem verhängten Förderstopp betroffen sind auch die Programme Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN), betont Stefan Bolln, Bundesvorsitzender der bundesweiten Interessenvertretung für Energieberatende (GIH). Der Verband vertritt rund 4.000 qualifizierte Energieberatende wie Handwerksmeister*innen und Techniker*innen, Ingenieur*innen, Architekt*innen und Naturwissenschaftler*innen. Zu den Leistungen der Energieexpert*innen, die Beratungen für Wohngebäude, Gewerbe und Industrie sowie Kommunen vornehmen, gehören Angebote wie Baubegleitung, Wärmebilder oder Luftdichtigkeitsmessungen.