Neue Batterieverordnung für mehr Recycling und Ressourcenschonung

Akkus und Batterien sollen in der EU in Zukunft langlebiger und leichter austauschbar sein. Damit sich mehr Materialien aus Altbatterien zurückgewinnen lassen, werden höhere Sammelquoten angestrebt. Diese Ziele sind Bestandteil der überarbeiteten Batterieverordnung (BattG2), die EU-weit in Kraft treten soll. Nach den Angaben der EU-Kommission werden in Europa jedes Jahr rund 800.000 Tonnen Autobatterien importiert. Hinzu kommen 190.000 Tonnen Industriebatterien und 160.000 Tonnen Verbraucherbatterien. Ein Großteil dieser Batterien wird nicht recycelt.

 

Mit dem neuen Gesetz soll der Verschwendung wertvoller Ressourcen ein Ende gesetzt und die Abhängigkeit vom Weltmarkt reduziert werden. Zudem wird durch das Recycling die Freisetzung gefährlicher Stoffe in die Umwelt reduziert. Unter der Berücksichtigung neuer technologischer Entwicklungen und zukünftiger Herausforderungen in diesem Sektor soll der gesamte Lebenszyklus von Batterien vom Design bis zum Ende der Nutzungsdauer nachhaltiger gestaltet werden.

 

Bereits die Herstellung der Batterien soll möglichst umweltverträglich erfolgen. Zudem soll die novellierte Batterieverordnung bewirken, dass Stromspeicher langlebiger werden und nicht mehr in Elektrogeräten oder Fahrzeugen fest verbaut werden. Künftig müssen sie austauschbar und reparaturfähig sein, ohne dass die Endverbraucher*innen eine Spezialwerkstatt aufsuchen müssen.

Für Traktionsbatterien, die als Akkus in Verkehrsmitteln wie elektrischen Rollern und Fahrrädern zum Einsatz kommen als auch wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh gilt künftig eine Kennzeichnungspflicht, die Aufschluss über ihren CO2-Fußabdruck gibt. Ab 2026 kommt ein digitaler Batteriepass hinzu, der Informationen über die Herkunft, Zusammensetzung, Reparatur- und Demontage­möglichkeiten eines Produktes enthält sowie darüber, was mit diesem Produkt am Ende seiner Lebensdau­er geschieht.

 

Mit der Einführung eines Digitalen Produktpasses (DDP) will die Europäische Kommission für eine nachhaltigere Gestaltung von Produkten sorgen, die in der EU auf den Markt gebracht werden. Unternehmen sollen künftig alle Stoffe dokumentieren, die in ihren Produkten zum Einsatz kommen und Informationen über Produktionspro­zesse, Lieferketten und den CO2-Fußabdruck offen­legen. Dazu gehören auch Angaben, unter welchen ökologischen und sozialen Bedingungen Seltene Erden für ein Smartphone abgebaut worden sind.

Erstmals verfügen wir über eine Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft, die den gesamten Lebensweg eines Produkts abdeckt - ein Ansatz, der sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft gut ist. Achille Variati, Abgeordneter im Europäischen Parlament

„Wir haben uns auf Maßnahmen geeinigt, die erheblichen Nutzen für die Verbraucher bieten: Batterien werden gut funktionieren, sicherer sein und sich leichter entfernen lassen“, sagt der Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Das übergeordnete Ziel sei der Aufbau einer robusten EU-Recyclingindustrie, insbesondere für Lithium, und eines wettbewerbsfähigen Industriesektors insgesamt, der in den kommenden Jahrzehnten für die Energiewende und die strategische Autonomie unseres Kontinents von entscheidender Bedeutung ist. Diese Maßnahmen könnten als Richtschnur für den gesamten globalen Batteriemarkt dienen.

 

Damit mehr Batterien nach dem Ende der Nutzungsdauer dem Recycling zugeführt werden, gibt es strengere Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen. Die Sammelquoten für Gerätebatterien werden von 45 Prozent im Jahr 2023 bis 2027 auf 63 Prozent erhöht und sollen bis 2030 auf 73 Prozent gesteigert werden. Dadurch soll bewirkt werden, dass größere Mengen an Materialien aus Altbatterien zurückgewonnen werden.

 

Der Anteil von zurückgewonnenem Lithium soll bis 2027 auf 50 Prozent und bis 2031 auf 80 Prozent steigen. Auch Metalle wie Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel aus Albatterien sollen wiederverwendet werden. Damit diese Inhaltsstoffe in neuen Batterien zum Einsatz kommen, gibt es Mindestquoten für ihre Wiederverwendung, die von zunächst von sechs Prozent im Fall von Lithium und Nickel bis hin zu einer Wiederverwendungsquote von 85 Prozent für Blei reichen.