EEG-Novelle 2027: Das Ende der Einspeisevergütung
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gehen grundlegende Änderungen einher, die auch Kinos betreffen, die ihren selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Nachdem das Bundeskabinett die Entwürfe für die EEG-Novelle 2027 und das Netzanschlusspaket beschlossen hat, gehen diese ins Parlament. Das EEG 2027 soll spätestens am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist vorgesehen, die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen bis 2030 abzuschaffen. Bislang ist im EEG geregelt, Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt mit einer festen Einspeisevergütung zu fördern. Die Vergütungssätze, die für neu in Betrieb genommene Anlagen gelten, werden turnusgemäß jeweils zum 1. August und zum 1. Februar um ein Prozent gesenkt.
Für neu installierte Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt soll die Einspeisevergütung ab 2027 abgeschafft werden. Eine Übergangsregelung für die kleineren Photovoltaik-Dachanlagen sieht für 36 Monate eine Netzbetreiberabnahme des Solarstroms vor, die unterhalb der vormaligen Einspeisevergütung liegt. Zugleich werden die Anforderungen an Betreiber von Photovoltaik-Anlagen erhöht. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) soll dahingehend geändert werden, dass die Smart-Meter-Pflicht für den Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) künftig bereits für Erzeugungsanlagen ab einer installierten Leistung von mehr als zwei Kilowatt gelten soll.
Bis 2030 soll in Deutschland eine PV-Leistung von 215 Gigawatt installiert sein
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Für kleinere und mittlere Solaranlagen ab 25 Kilowatt installierter Leistung soll es zukünftig einen einheitlichen Fördersatz geben. Die bisherige Zusatzförderung sogenannter Volleinspeiseanlagen wird abgeschafft. Der Förderbonus für besondere Solaranlagen wird auf Agri-PV und Moor-PV-Anlagen beschränkt. Die Ausfallvergütung, die bislang genutzt werden konnte, um temporär die Direktvermarktungspflichten zu vermeiden, wird gestrichen. Im EEG-Entwurf ist vorgesehen, dass kleine und mittlere PV-Dachanlagen künftig dauerhaft einer Kappung ihrer Einspeisespitzen auf fünfzig Prozent ihrer installierten Leistung unterliegen.
Derzeit sind in Deutschland mehr als sechs Millionen Photovoltaik-Anlagen installiert, die mit einer Gesamtleistung von über 125 Gigawatt und rund 2,7 Millionen stationären Batteriespeichern etwa ein Fünftel des Stromverbrauchs decken. Bis zum Jahr 2030 wird eine installierte PV-Leistung von 215 Gigawatt anvisiert. Laut Auswertung des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur sind im ersten Halbjahr 2026 rund 7,4 Gigawattpeak (GWp) an neuer Solarstromleistung installiert worden. Dies ist ein Zuwachs von neun Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, in dem 6,8 GWp PV-Leistung installiert wurden.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) befürchtet, dass die geplante EEG-Novelle den weiteren Ausbau der PV-Energie bremsen wird. Die vorgesehene Streichung der EEG-Förderung für neue Anlagen, die Direktvermarktungspflicht für kleinere Dach-Solaranlagen sowie der Wegfall von Entschädigungen bei netzbedingten Einspeisebeschränkungen würde den Solarausbau erheblich verlangsamen und Investitionen erschweren. Ein Rückgang des PV-Zubaus würde zudem Investitionen, Beschäftigung und die regionale Wertschöpfung gefährden. Davon wären zehntausende Arbeitsplätze bei Projektierern, in Planungsbüros, Installationsbetrieben, Handwerksunternehmen sowie bei Herstellern und Großhändlern in Deutschland betroffen, die Teil der solaren Wertschöpfungskette sind.
Statt Investoren und Verbraucher mit unausgereiften Reformvorschlägen zu verunsichern, braucht Deutschland verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit.Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Solarwirtschaft
Der Verband fordert verlässliche Rahmenbedingungen für den Photovoltaik-Ausbau und plädiert für eine stärkere Verzahnung mit dem Ausbau von Batteriespeichern. Strom aus Windenergie- und PV-Anlagen muss immer öfter sowohl wegen Netzengpässen als auch marktbedingt bei negativen Preisen ungenutzt abgeregelt werden. Die Marktwerte der Erneuerbaren Energien sinken generell und erhöhen so die Differenzen im Rahmen der gleitenden Marktprämie und damit Förderkosten der Energiewende. Zusätzlich erhöhen negative Börsenstrompreise für Neuanlagen die Investitionsrisiken.
Ein beschleunigter Ausbau von Photovoltaik und Batteriespeichern würde für zusätzliche Flexibilität im Stromsystem sorgen und diesen Herausforderungen entgegenwirken, wie das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE in der Studie Die nächste Phase der Energiewende: Flexibilität untersucht hat. Die Sensitivitätsanalyse zeigt, dass zusätzliche Flexibilität die Stromkosten der Verbraucher im untersuchten Zeitraum senken kann. Der stärkste Effekt liegt bei rund 20 GW zusätzlicher Speicherleistung mit vier Stunden Kapazität. In dieser Konstellation hätten sich die Stromkosten im Zeitraum 2025 bis Mai 2026, bezogen auf die Stromlast Deutschland, um rund 1,9 Mrd. Euro reduziert.

