Stromkennzeichnung

Stromlieferanten sind gesetzlich verpflichtet, die Zusammensetzung des Stroms auszuweisen, den sie für die Belieferung der Endkunden verwendet haben. Die EU-Richtlinie 2003/54/EG, die den Grundstein zur Stromkennzeichnung gelegt hat, ist durch die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2009/72/EG ersetzt worden. Danach sollen die EU-Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass die Elektrizitätsversorgungsunternehmen ihren Kunden den Anteil der verschiedenen Energiequellen am Strommix aufschlüsseln und sie über die Umweltauswirkungen hinsichtlich CO2 und radioaktivem Abfall informieren.

 

In Deutschland ist die rechtliche Umsetzung der EU-Vorgaben im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes ( EnWG) und des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) erfolgt. Bei der Aufschlüsselung der Energieträger sind Kernkraft, Kohle, Erdgas, sonstige fossile Energieträger und erneuerbare Energien, die nach dem EEG gefördert sind, sowie sonstige erneuerbare Energien aufzuführen. Zudem muss der Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Herkunftsnachweis belegt werden, sofern er nicht im Rahmen des EEG gefördert wird. Die Ausstellung, Übertragung und Entwertung der Herkunftsnachweise, die in EEG 2014 geregelt ist, erfolgt beim Umweltbundesamt anhand des Herkunftsnachweisregisters.

 

 

 

Die Angaben der Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Stromkennzeichnung werden einmal jährlich der Bundesnetzagentur gemeldet und an das Umweltbundesamt übermittelt, um die Daten mit dem Herkunftsnachweisregister abzugleichen. Dadurch kann festgestellt werden, ob die Unternehmen im Rahmen ihrer Stromkennzeichnung ausreichend Herkunftsnachweise entwertet haben.

 

Der International REC Standard (I-REC) ermöglicht es Unternehmen, die über Niederlassungen außerhalb von Europa verfügen, auch in anderen Ländern Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien auszustellen und zu entwerten.

 

Mit I-REC wird das Ziel verfolgt, den Endverbrauchern auf der ganzen Welt die Möglichkeit zu geben, ihren Stromverbrauch aus Erneuerbaren Energien zu decken und gleichzeitig auszuwählen, in welchem Land oder in welcher Region der Strom produziert wird. Durch den I-REC Standard soll sichergestellt werden, dass keine Doppelvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien erfolgt.