CO2-Preisrechner für Gas, Heizöl und Kraftstoffe

Im Rahmen des Ende 2019 geschnürten Klimaschutzpakets hat die Bundesregierung beschlossen, in Deutschland ab 2021 eine CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe einzuführen, die über den EU-Emissionshandel hinausgeht. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die CO2-Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu senken, um die gesetzten Reduzierungsziele des Klimaschutzplanes 2030 zu erreichen.

 

Ab 2021 wird eine CO2-Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe wie Erdgas, Flüssiggase, Heizöle und Kraftstoffe erhoben. Da dieser Preisaufschlag voraussichtlich an die Verbraucher weitergegeben wird, müssen alle Unternehmen und Endverbraucher mit steigenden Preisen für diese Brennstoffe rechnen. Die CO2-Abgabe ist allerdings nicht direkt an den Verbrauch gekoppelt, sondern an das Inverkehrbringen der Brennstoffe, was durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt wird.

 

Die CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 und wird jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel, bei dem für die Versteigerung der Verschmutzungsrechte ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro festgelegt wird, soll erst 2026 beginnen. Parallel zur Einführung der CO2-Bepreisung ist eine Reduzierung der EEG-Umlage vorgesehen.

 

Damit Unternehmen bereits im Vorfeld abschätzen können, wie sich die CO2-Bepreisung konkret auf ihre Energiekosten auswirkt, bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) einen CO2-Preisrechner in Form eines Online-Tools an.