Bundesrechnungshof empfiehlt CO2-Steuer

Der Bundesrechnungshof hat mit Blick auf die Umsetzung der Energiewende festgestellt, dass Deutschland trotz des erheblichen Einsatzes von Personal und Finanzmitteln fast sämtliche Ziele der Energiewende bis zum Jahr 2020 verfehlen wird. Die der Energiewende zurechenbaren Ausgaben und Kosten betrugen im Jahr 2017 nach Berechnungen des Bundesrechnungshofes mindestens 34 Mrd. Euro. Dies geht aus dem aktuellen Sonderbericht Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hervor.

Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Energiewende unzureichend koordiniert und mangelhaft steuert. Im BMWi sind 34 Referate in vier Abteilungen damit befasst, die Energiewende umzusetzen. Zudem sind fünf weitere Bundesministerien und alle Länder an der Umsetzung der Energiewende beteiligt. Dennoch gibt es keine gesamtverantwortliche Stelle zur Koordination der Energiewende.

“Wenn die Energiewende gelingen soll, muss die Bundesregierung umsteuern“, erklärt der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller. Es gibt derzeit 26 Gesetze und 33 Verordnungen, die mit teils hohem Detaillierungsgrad Erzeugung, Speicherung, Übertragung, Verteilung und Verbrauch von Energie regeln. Die mit Blick auf die Umsetzung der Energiewende notwendigen Änderungen dieser Normen sind zeitaufwendig. Dies erschwert eine flexible Anpassung von Steuerungsmaßnahmen an die dynamische Entwicklung, die die Energiewende mit sich bringt.

Der Bundesrechnungshof befürwortet einen weitgehenden Verzicht auf kleinteilige Regelungen in Gesetzen und Verordnungen. Stattdessen sollte für die Energiewende ein Rechtsrahmen gesetzt werden. Als Instrument dafür zieht der Bundesrechnungshof eine allgemeine CO2-Steuer in Betracht, durch welche die Produktion von erneuerbaren Energien attraktiver werden würde. Zudem könnte das BMWi seine Förderung nutzen, um gezielt ergänzende Anreize zu setzen.