FFA baut Kinoförderung für ökologische und nachhaltige Maßnahmen aus

Die Filmförderungsanstalt (FFA) hat ihr Förderportfolio für Filmtheater um verschiedene ökologische und nachhaltige Maßnahmen erweitert. Kinobetreiber*innen können eine Unterstützung bei der FFA erhalten, wenn eine Photovoltaikanlage auf dem Kinodach installiert oder Fahrradstellplätze vor dem Haus errichtet werden sollen.

 

„Zu den förderbaren Beratungsleistungen gehören nunmehr auch die Kosten für die Energieberatung für Kinobetriebe“, erläutert der FFA-Vorstand Peter Dinges. „Weiterhin können Teilmaßnahmen im Kontext der Nachhaltigkeit nach Einzelfallprüfung gefördert werden, so zum Beispiel die Umrüstung digitaler Projektoren von Xenon-Kurzbogenlampen auf langlebige Lasertechnik.“ Mit dem Einsatz von Laser-Retrofit-Kolben lässt sich der Strom- und Kühlungsbedarf von Kinoprojektoren reduzieren. Zugleich trägt eine längere Nutzungsdauer der Geräte zur Vermeidung der Hardware-Obsoleszenz bei. Währenddessen sind Reparaturen defekter Geräte Maßnahmen der Instandhaltung und können demnach nicht gefördert werden.

 

Im Filmförderungsgesetz ist in §1 34 Nr.1 FFG geregelt, dass die FFA Förderungshilfen zur Modernisierung und Verbesserung von Kinos gewähren kann. Die Entscheidung über die beantragten Maßnahmen, die auf der Grundlage des FFG sowie der entsprechenden Richtlinie erfolgen, trifft die Kinokommission der FFA. Dabei verfügt die Kommission über einen Entscheidungsspielraum, der durch ihre Spruchpraxis definiert ist. Die Spruchpraxis wird von der Kinokommission der FFA fortlaufend zugunsten eines ökologischen und nachhaltigen Kinobetriebs aktualisiert.

Im Bereich Grünes Kino sind Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung förderbar, die der Nachhaltigkeit dienen. Dazu zählen sowohl die Installation von Photovoltaikanlagen als auch energetische Sanierungen wie eine Dämmung der Gebäudehülle. Generell fördert die FFA keine Gebäude- und Fassadenarbeiten sowie Straßenbauarbeiten, da diese zum Außenbereich gehören und nicht Bestandteil des unmittelbaren Kinokerngeschäfts sind. Energetische Sanierungsmaßnahmen wie beispielsweise Dämmungen, welche die Energieeffizienz erhöhen, stellen eine Ausnahme dar.

 

Um den Kinobesucher*innen Anreize für eine umweltschonendere Anreise zum Filmtheater zu bieten, fördert die FFA auch die Schaffung von Fahrradstellplätzen und E-Ladesäulen im Außenbereich. Auf eine Energie- und Ressourcenschonung im Kinobetrieb zielt der Einsatz von Mehrweglösungen im Concession-Bereich ab. Um Filmtheater bei der Umstellung auf Mehrwegangebote zu unterstützen, können Fördermittel für die Anschaffung von Spülmaschinen und Rücknahmegondeln beantragt werden. Der Erwerb des Mehrweggeschirrs ist hingegen nicht förderfähig.

 

Für Maßnahmen zur Modernisierung und Optimierung von Filmtheatern können bei der FFA bis zu 200.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 350.000 Euro beantragt werden. „Die Förderintensität liegt bei 50 Prozent“, erläutert der FFA-Vorstand. „30 Prozent der anerkennungsfähigen Gesamtkosten werden als Zuschuss und 70 Prozent als zinsloses Darlehen gewährt“. Die Laufzeit des Darlehens ist jeweils von dessen Höhe abhängig und beträgt maximal zehn Jahre.