Kostenlose Unterstützung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Im Zuge der stufenweisen Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht sollen große Kinounternehmen künftig Nachweise erbringen, die im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gefordert sind. In Deutschland müssen börsennotierte Unternehmen seit 2014 in Form eines Berichtes Rechenschaft über ihre Nachhaltigkeit ablegen. Bislang betraf diese Berichtspflicht nur Banken, Versicherungen und kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Mit der neuen Richtlinie (EU) 2022/2464 wird angestrebt, die Chancen und Risiken von Unternehmen in Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte zu sondieren und somit die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft anzustoßen.
Ab dem 1. Januar 2025 sind EU-weit alle großen Unternehmen, die bisher noch nicht der CSR-Richtlinie unterliegen, zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Als groß gelten Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro oder Nettoumsatzerlösen von mindestens 40 Millionen Euro . Schätzungen zufolge wird die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen in der EU von 11.600 auf 49.000 steigen. In Deutschland werden rund 13.000 Unternehmen dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer jährlichen Unternehmensberichte einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen.
In den Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind Unternehmen gefordert, Informationen zu verschiedenen Umweltfaktoren offenzulegen. Dabei geht es um Treibhausgasemissionen, die Anpassung an den Klimawandel, Wasserressourcen, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sowie um Themen wie Erhalt der Artenvielfalt und Ökosysteme sowie Schutz der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette. Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive soll auch die Berichterstattung über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) erfolgen.
Ab dem 1. Januar 2026 fallen ebenfalls kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen unter die CSR-Berichterstattungspflicht. Um den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu minimieren und insbesondere mittelständische Unternehmen zu entlasten, wird der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) unter anderem mit einer neuen Webplattform weiterentwickelt. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) konzipiert worden, damit sich die Nachhaltigkeitsberichte niederschwellig und gesetzeskonform erstellen lassen. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex gewährt eine kostenlose Unterstützung über eine Webplattform sowie in Form von Schulungen und Leitfäden. Dafür stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren insgesamt 19,25 Millionen Euro zur Verfügung.
„Wir müssen weitere bürokratische Lasten verhindern“, erklärt Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMWK und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung. „Die Unternehmen müssen ihren Vertragspartnern und Banken alle notwendigen Nachhaltigkeitsdaten in einheitlicher Form liefern können und auch in der Öffentlichkeit umwelt- und klimafreundliches Wirtschaften transparent machen.” Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex soll den Unternehmen niederschwellig, digital und unentgeltlich helfen, die neuen gesetzlichen Anforderungen zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Der Aufbau einer Webplattform zur elektronischen Erstellung und Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichte soll bis Ende 2024 erfolgen. Für inhaltliche und technische Fragen wird zudem ein Helpdesk für Unternehmen eingerichtet. Weitere Unterstützung ist durch Webinare und Leitfäden geplant. Das Angebot des Deutschen Nachhaltigkeitskodex richtet sich sowohl an berichtspflichtige Unternehmen als auch an Firmen, die den Nachfragen zum Thema Nachhaltigkeit aktiv begegnen wollen. Hinzu kommen Unternehmen, die den Informationspflichten ihrer Vertragspartner in Hinblick auf die Wertschöpfungskette nachkommen müssen. Für diese Firmen ist ein vereinfachtes Einstiegsmodul vorgesehen, das auf dem freiwilligen KMU-Standard der EU basiert. Bislang setzen über 1.200 Unternehmen den Deutschen Nachhaltigkeitskodex als Instrument für ihre Berichterstattung ein.