Startschuss für den Kulturfonds Energie des Bundes

Das Bundesfinanzministerium und die Länder haben grünes Licht für eine erste Tranche von 375 Mio. Euro für den Kulturfonds Energie gegeben, mit dem die hohen Gas- und Strompreise im Kulturbereich abgefedert werden sollen, die im Zuge des Angriffskriegs gegen die Ukraine im Energiesektor aufgerufen werden. Nach dem Bund und Länder im November 2022 beschlossen hatten, dafür Mittel bis zu eine Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung zu stellen, soll der Kulturfonds Energie des Bundes Anfang Februar gestartet werden.

 

„Nach der Corona-Pandemie stehen Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltenden oftmals vor existenziellen Herausforderungen und könnten selbst die gedeckelten Energiekosten häufig nicht aus eigener Kraft bewältigen“, erklärt Kulturstaatsministerin Claudia Roth. „Viele haben mit großem Einsatz bereits für erhebliche Energieeinsparungen in ihren Einrichtungen gesorgt und alle sollten hier auch ihren Beitrag leisten. Das hilft in der Energiekrise und schützt das Klima.“

 

Aber auch trotz solcher Anstrengungen sei diese Situation für viele Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter existenzbedrohend. „Mit dem Kulturfonds Energie können sie nun die Unterstützung bekommen, die sie dringend brauchen, um weiter für so vielfältige und reichhaltige Kulturangebote in unserem Land zu sorgen“, unterstreicht die Kulturstaatsministerin. „Ob Museum, Theater, Kino, Opernhaus oder Club – sie alle leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs in einer damit gestärkten, lebendigen Demokratie.“

Der Fonds soll die Belastungen mildern, mit denen Kultureinrichtungen trotz gewährter Steuererleichterungen und Energiekosteneffekte zu kämpfen haben. Zu diesem Zweck bezuschusst der Fonds anteilig die hohe Energiekosten. Die BKM erarbeitet gemeinsam mit den Ländern und dem Deutschen Kulturrat die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für den Programmstart im Februar 2023. Die Förderung des Kulturfonds Energie des Bundes soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gelten und mit dem Ende der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse am 30. April 2024 auslaufen.

 

Öffentliche Kultureinrichtungen wie kommunale Kinos können Zuschüsse von mindestens 50 Prozent erhalten. Für privatwirschaftlich betriebene Einrichtungen wie Filmtheater werden bis zu 80 Prozent der Mehrbedarfe übernommen. Zur Ermittlung des förderfähigen Mehrbedarfs werden 80 Prozent der aktuellen Energiekosten herangezogen und auf der Basis der „historischen Kosten“ bewertet, die im Vergleichszeitraum dafür gezahlt worden sind. Die Differenz soll durch die Förderung ausgeglichen werden. Um Anreize zum Energiesparen zu setzen, gilt dies für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Industriekunden von Gas und Strom erhalten Förderung für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

 

Informationen zur Berechnungsgrundlage und Antragstellung bietet eine Registrierungsplattform, die ab Mitte Februar zur Verfügung stehen soll. Die Abwicklung des Kulturfonds Energie erfolgt über die Länder. Für Kinos und andere Kultureinrichtungen hat der Deutsche Kulturrat gemeinsam mit den Ländern am 15. Februar 2023 von 14.30 bis 16 Uhr eine bundesweite digitale Informationsveranstaltung angeboten, die auch als Online-Stream verfügbar ist.