Bundesregierung beschließt Abschaffung der EEG-Umlage
Kinobetreiber*innen, die über eine Photovoltaikanlage verfügen, müssen für den selbst genutzten Solarstrom ab dem 1. Juli 2022 keine Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG-Umlage) mehr entrichten. Bislang sind Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen gesetzlich dazu verpflichtet, für den Eigenverbrauch ihres selbst erzeugten Stroms für jede bezogene Kilowattstunde eine Ökostromumlage zu entrichten. Die EEG-Umlage dient der Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor.
Auch für alle anderen Stromnutzer*innen entfällt künftig die EEG-Umlage, die sich bislang auf rund zehn Prozent des Endpreises für die Stromverbraucher*innen beläuft. 2021 hatte die EEG-Umlage 6,5 ct/kWh betragen. Als Berechnungsgrundlage für die EEG-Umlage dienen jeweils die Prognosen der zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem EEG und dem zu erwartenden Stromverbrauch.
Demzufolge hätte sich die EEG-Umlage 2022 auf 4,657 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) belaufen müssen. Dieser Betrag ist durch einen Bundeszuschuss in Höhe von 3,25 Milliarden Euro reduziert worden, der mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung finanziert wird. Dadurch konnte die EEG-Umlage 2022 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden, was eine Reduzierung um 2,777 ct/kWh gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Besonders energieintensive Unternehmen besitzen bislang die Möglichkeit, im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage zur Entlastung ihrer Gesamtstromkosten zu stellen.
Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise wird die ursprünglich zum 1. Januar 2023 geplante Abschaffung der EEG-Umlage auf den 1. Juli dieses Jahres vorgezogen, um Bürger*innen und Unternehmen zu entlasten. Diesen Beschluss hat die Bundesregierung im Rahmen eines 13 Milliarden Euro schweren Hilfspaketes der Bürger getroffen, das noch den Bundestag sowie den Bundesrat passieren muss. Die Koalition erwartet, dass die Stromanbieter die Einsparung in vollem Umfang an die Stromverbraucher*innen weitergeben.
Die Finanzierung der EEG-Umlage wird somit nicht mehr über den Strompreis erfolgen, sondern aus Haushaltsmitteln des Bundes gespeist. Die Finanzierung, die sich aus den Einnahmen der Emissionshandelssysteme (BEHG und ETS) und einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zusammensetzt, übernimmt künftig der Energie- und Klimafonds (EKF). Der nationale Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt.
Der Preis pro Tonne CO2-Äquivalent steigt von 30 Euro im Jahr 2022 bis 2025 schrittweise auf 55 Euro. Für das Jahr 2026 ist ein Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt. Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) ist das zentrale europäische Klimaschutzinstrument, das festlegt, wie viele Treibhausgas-Emissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Die Emissionsberechtigungen werden auf dem Markt frei gehandelt.

