EEG stellt Weichen für den Klimaschutz

Mit dem im Jahr 2000 eingeführten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird in Deutschland der Ausbau der erneuerbaren Energien geregelt. Derzeit befindet sich die neue EEG-Novelle, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, in der Abstimmung zwischen Bundestag und Bundesrat. Mit dem EEG werden in Deutschland wichtige Weichen in Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität gestellt. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch lag im Jahr 2000 bei 6,5 Prozent und ist 2018 auf 40 Prozent angewachsen. 2019 hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien an der Nettostromerzeugung in Deutschland auf 46 Prozent erhöht und im ersten Halbjahr 2020 einen Rekordanteil von 55,8 Prozent erreicht.

 

Das Bundeskabinett hat im September einen Beschluss zur EEG-Novelle vorgelegt, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix bis zum Jahr 2030 auf 65 Prozent erhöht werden soll. Das Bundesumweltministerium hält es für erforderlich, den Ökostromanteil bis 2030 auf mindestens 75 Prozent zu steigern. Um fossile Brennstoffe in Zukunft ersetzen zu können, wird mehr Strom aus Wind und Sonne für elektrische Fahrzeuge und Wärmepumpen zum Heizen benötigt.

 

 

Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Klimaziele sehen vor, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 statt von 40 auf mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern. Die UmweltministerInnen von Bund und Länder haben sich auf ihrer Konferenz Mitte November der Forderung des Europaparlament angeschlossen, die CO2-Emissionen bis 2030 sogar um 60 Prozent zu senken. Um diese ambitionierten Klimaziele zu erreichen, müssen die Rahmenbedingungen durch Ausbaupfade der erneuerbaren Energien entsprechend angepasst werden. Welche Schritte für die Umsetzung des EU-Green-Deals notwendig sind, um bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen, ist in der Studie Klimaneutrales Deutschland untersucht worden, die Prognos, das Öko-Institut und das Wuppertal Institut im Auftrag von Agora Energiewende und Verkehrswende sowie der Stiftung Klimaneutralität erstellt haben.

 

Der Weg in die Klimaneutralität erfordere ein umfassendes Investitionsprogramm, das mit dem Wirtschaftswunder in den 1950er-/60er- Jahren vergleichbar sei, erklären die Wissenschaftler. Die Kernelemente bildeten dabei eine Energiewirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien, eine weitgehende Elektrifizierung von Verkehr und Wärme, eine effiziente Modernisierung des Gebäudebestands sowie der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft für die Industrie. Um die CO2-Emissionen in Deutschland bis 2030 um 65 Prozent zu senken, müsse die Energie-, Verkehrs- und Wärmewende deutlich beschleunigt werden.

 

Der Weg in die Klimaneutralität ist ein umfassendes Investitionsprogramm, vergleichbar mit dem Wirtschaftswunder in den 1950er/60er-Jahren. Kernelemente sind eine Energiewirtschaft auf Basis Erneuerbarer Energien, die weitgehende Elektrifizierung, die smarte und effiziente Modernisierung des Gebäudebestands sowie der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft für die Industrie. Dies steigert zugleich die Lebensqualität durch weniger Lärm und Luftschadstoffe.

 

Zu den Maßnahmen in diesem Szenario gehöre ein vorgezogener Kohleausstieg, ein Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion von 70 Prozent und die Nutzung von grünem und blauen Wasserstoff in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Kraftwerken sowie in der Stahlindustrie. Der Studie zufolge lässt sich der Primärenergieverbrauch im Zuge des Transformationsprozesses auf dem Weg zu einer klimaneutralen Gesellschaft langfristig halbieren, während durch steigende E-Mobilität, Digitalisierung und Power-to-X-Technologien mit einem deutlich höherem Stromverbrauch gerechnet wird.

 

Die Bundesregierung hat im EEG-Entwurf für 2030 einen Stromverbrauch von jährlich 580 Milliarden Kilowattstunden angesetzt, den der Bundesrat in seiner über 80 Seiten langen Stellungnahme zur EEG-Novelle als zu niedrig bewertet hat. Die Länderkammer geht aufgrund der Sektorkopplung und Elektrifizierung industrieller Prozesse von einem Anstieg des Strombedarfs auf bis zu 750 Milliarden Kilowattstunden aus, was einen Ausbau der Windenergie an Land auf jährlich 5.000 Megawatt sowie von Photovoltaik auf jährlich 10.000 Megawatt erfordere. Durch den kontinuierlichen Ausbau könnten bis 2030 über 80.000 Megawatt Onshore-Windkraft und mehr als 150.000 Megawatt Photovoltaik installiert sein. Die Ausbaupläne der Regierung sehen in diesem Zeitraum hingegen nur eine Installation von maximal 100.000 Megawatt für die Wind- und die Solarstromanlagen vor.

 

Im EEG werden auch die Rahmenbedingungen für die Wind- und Photovoltaikanlagen geregelt, die nach 20 Jahren nicht mehr von der Förderung profitieren. Die Bundesregierung will die Betreiber von Kleinstanlagen künftig dazu verpflichten, ihren selbst produzierten Strom entweder komplett ins Netz einzuspeisen oder ihre PV-Anlagen mit intelligenten Messsystemen und Steuerungstechnik auszurüsten. Die Investition in den Zähler ist allerdings nur bei größeren Anlagen rentabel, mit denen sich entsprechende Vermarktungserlöse erwirtschaften lassen. Der Bundesrat lehnt es ab, dass Besitzer von alten Solar-Dachanlagen den Strom von ihrem eigenen Dach künftig nur verbrauchen dürfen, sofern sie intelligente Stromzähler einbauen. Stattdessen plädiert er dafür, eine Smart-Meter-Pflicht erst ab sieben Kilowatt  einzuführen.

 

Neben den rund 18.000 Photovoltaikanlagen, die 2021 keine EEG-Förderung mehr erhalten, läuft Ende 2020 auch die Förderung alter Windkraftanlagen aus, welche damit für die Betreiber unrentabel werden. Um einen Rückbau von Windrädern zu verhindern, die nicht durch leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden, setzt sich die Bundesumweltministein für Anreize ein, mit denen sich der Weiterbetrieb rechnet. Eine weitere Forderung, die das Bundeskabinett bislang nicht in der EEG-Novelle berücksichtigt hat, ist die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für Neubauten.