EEG-Reform: Differenzverträge als zentrales Förderinstrument

Diverse Kinos, die über Photovoltaik-Anlage verfügen, speichern den tagsüber erzeugten Strom in einem Batteriespeicher, um diesen abends zu verwenden. Für einige Filmtheater ist es hingegen rentabler, den auf dem Hausdach erzeugten Solarstrom teilweise oder komplett ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Die im Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geregelte Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen wird jeweils halbjährlich gesenkt.

 

Zum 1. Februar 2026 sind die Tarife für PV-Anlagen, die neu ans Netz gehen, um ein Prozent gesenkt worden. Kleine Dachanlagen bis zu 10 kWp erhalten bei Volleinspeisung 12,35 Cent pro Kilowattstunde. Für Photovoltaik-Dachanlagen mit mehr als 40 bis 100 Kilowatt Leistung wird bei Volleinspeisung des erzeugten Solarstrom 5,56 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. Die Tage der Einspeisevergütung sind allerdings gezählt, denn die derzeitige beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2023 läuft zum 31. Dezember 2026 aus.

 

Die neu geschaffene EU-Strombinnenmarktverordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, spätestens ab dem 17. Juli 2027 zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference – CfD) oder gleichwertige Instrumente einzuführen, die das direkte Preisstützungssystem ersetzen. Im Zuge der EEG-Reform plant die Bundesregierung, Contracts for Difference künftig als als zentrales Förderinstrument einzusetzen. Die Reform des europäischen Strommarktdesigns sieht keine verpflichtende Erlösabschöpfung vor. Die Entscheidung, wie durch CfDs erzielte Einnahmen umverteilt werden sollen, obliegt jedem EU-Staat. Die Einnahmen können beispielsweise für Investitionen zur Senkung der Stromkosten für die Endkunden verwendet werden.

Bei dem gegenwärtigen Modell der gleitenden Marktprämie sind Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen gegen niedrige Preise abgesichert, während es bei hohen Preisen keine Obergrenze gibt. Der Bundesumweltminister Carsten Schneider plant, dass die an der Strombörse erzielten Erlöse, die oberhalb der staatlich abgesicherten Vergütung liegen, wieder in den EEG-Topf zurückfließen sollen. Dies soll der Marktintegration von Erneuerbaren Energien dienen und zugleich die Kostenbelastung begrenzen. Eine Mindestvergütung soll weiterhin bestehen bleiben, um günstige Finanzierungsbedingungen zu sichern.

 

Die EEG-Reform ist Teil einer breiter angelegten Energiestrategie, deren Inhalte das Kabinett in den nächsten Monaten beschließen soll. Zentrale Punkte des Netzausbaus betreffen den Einsatz von Smart Metern, den Ausbau von Speichern und mehr Flexibilitäten im System. Während Importe von fossilen Energien mit 84 Milliarden Euro pro Jahr volkswirtschaftliche Abflüsse darstellen, stärken Investitionen in Erneuerbare Energien die Wertschöpfung im Inland und eröffnen Perspektiven für die heimische Industrie. Zudem trägt der Ausbau von Erneuerbaren Energien dazu bei, die Resilienz zu erhöhen, um Krisen besser bewältigen zu können.