Energieausweis

Die Energieeinsparverordnung (EnEV), die am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, schreibt vor, dass bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien ein Energieausweis auszuhändigen ist. Der Energieausweis soll helfen, die künftigen Energiekosten der Immobilie abzuschätzen. Darüber hinaus besteht mitunter eine Aushangpflicht.

 

Private Gebäude mit Publikumsverkehr wie Kinos mit über 500 Quadratmeter Nutzfläche müssen den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle wie beispielsweise im Foyer aushängen. Wird der Aushangpflicht nicht Folge geleistet, können Bußgelder fällig werden. Da Kinos Nichtwohngebäude sind, kann entweder ein verbrauchsorientierter oder ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden.

 

 

Bedarfsausweis

Für den Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Das aufwändige Berechnungsverfahren des Energieberaters gibt Aufschluss darüber, ob die Außenwand gedämmt ist, ob Energiesparfenster eingebaut worden sind und welche Heizungsanlage im Gebäude installiert worden ist. Die umfassenden Daten zu Gebäudeform, Bau- und Anlagentechnik zeigen auf, welche Möglichkeiten zur Energie-und Kosteneinsparung sich für das Gebäude anbieten.

Verbrauchsausweis

Im Verbrauchsausweis wird hingegen nur die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes ausgewiesen. Dazu gehören die Werte für Heizung, Kühlung, Lüftung, die eingebaute Beleuchtung und Warmwasserbereitung, die in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben werden. Belegt werden die Daten anhand der letzten drei Abrechnungen, die allerdings nur bedingt aussagekräftig hinsichtlich des künftigen Energieverbrauchs sind.