Energiewende auf dem Kinodach

Die kostengünstige und emissionsfreie Stromerzeugung per Photovoltaik erweist sich für eine zunehmende Anzahl von Kinobetreiber*innen als praktikable Lösung, um perspektivisch den hohen Energiekosten zu begegnen. Die wachsende Nachfrage nach Photovoltaikanlagen hat sich auch in der ersten Fördersitzung der FFA-Kinokommission im Jahr 2023 niedergeschlagen. Unter den 82 Modernisierungsprojekten, für die eine Förderung bewilligt worden ist, befanden sich elf Photovoltaik-Anlagen.

 

Um über eine Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland zu beraten, hat Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, einen Entwurf für eine PV-Strategie vorgelegt, die konkrete Maßnahmen in elf Handlungsfeldern vorsieht. Dazu gehört der Abbau von Bürokratie und regulatorischen Hemmnissen. Mit den Novellierungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind bereits verschiedene Verbesserungen für Dachanlagen angestoßen worden wie Anreize zur Vollbelegung von Dächern, höhere Vergütungen für Anlagen, die ihren Strom vollständig einspeisen sowie eine Abschaffung der 70-Prozent-Kappung. Diese Regelung hatte Betreiber*innen von Kleinanlagen mit bis zu 30 kW dazu verpflichtet, die maximale Einspeiseleistung ihrer Anlage pauschal auf 70 Prozent der installierten Leistung zu reduzieren.

 

Bis 2030 wird anvisiert, 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien zu decken, was eine installierte Photovoltaik-Leistung von 215 Gigawatt erfordert. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der jährliche PV-Ausbau von derzeit 7 Gigawatt künftig auf 22 Gigawatt verdreifacht werden. Das BMWK zeigt Maßnahmen in elf Handlungsfeldern auf, mit denen sich der Ausbau der Solarenergie in Deutschland beschleunigen lässt. Dazu gehören Erleichterungen im Baurecht, eine Anpassung der Direktvermarktungspflicht sowie die Förderung von Dachanlagen auf Gebäuden im Außenbereich. Um die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zu vereinfachen, ist eine Erweiterung der Eigenverbrauchsvorteile geplant. Netzanschlüsse sollen beschleunigt, die Nutzung von Balkonkraftwerken erleichtert und eine wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht sichergestellt werden.

Ein weiterer Fokus liegt auf der Sicherung von Lieferketten und Fachkräften, um die Technologieentwicklung voranzubringen und Anreize für eine wettbewerbsfähige, europäische Produktion zu schaffen. Der Ausbau erneuerbarer Energien kann ausgebremst werden, wenn es bei der Verfügbarkeit von Komponenten wie PV-Modulen zu Engpässen kommt. Derzeit gibt es in Europa keine integrierte PV-Fertigung, die ein international bedeutendes Volumen erreicht. „Entlang der gesamten Wertschöpfungsstufen – von Polysilizium über Ingot/Wafern und Zellen bis zu Modulen – gibt es europaweit nur sehr begrenzte Kapazitäten“, konstatiert das BMVK in der PV-Strategie. „Im Ergebnis importieren Deutschland und Europa den überwiegenden Teil der installierten PV-Produkte, vor allem aus China.“

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Energiebereich werden in einem europäischen Strommarkt zunehmend durch Vorgaben der EU bestimmt. Zu den Kernpunkten der EU-Strategie für Solarenergie gehört die Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren. Nach fast zwei Jahren intensiver Verhandlungen haben sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat auf eine umfassende Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) geeinigt.

 

Damit wird das europäische Ziel für Erneuerbare Energien von 32,5 Prozent auf 45 Prozent in 2030 angehoben. Zudem sorgen die Anpassungen der RED dafür, dass Genehmigungsverfahren auch auf europäischer Ebene deutlich beschleunigt werden. „Die heutigen Beschlüsse sind ein riesiger Erfolg für die Europäische Union. In ganz Europa steigt nun das Tempo bei der Energiewende, auch um schneller unabhängig von fossilen Importen zu werden“, erklärt der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. „Die EU hebt ihr bisheriges Erneuerbaren-Ziel deutlich auf 45 Prozent an. Damit verdoppeln wir die Ausbaugeschwindigkeit zwischen 2020 und 2030.“

Die Vision des BMWK für die Photovoltaik im Jahr 2035 sieht vor, dass Solarstrom mit einem Anteil von mehr als 30 Prozent eine tragende Säule der Stromversorgung in Deutschland bildet. Im Gebäudebereich sollen PV- und Solarthermieanlagen zum Standard gehören oder bereits direkt in Bauteile integriert werden. Dank standardisierter, digitalisierter Netzanschlussverfahren können PV-Anlagen in kurzer Frist umgesetzt und an das Netz angeschlossen werden. Ein weiteres Ziel ist, dass jedes neue und grundlegend sanierte Gebäude mit einer Solar-Anlage ausgestattet und das ganze Dach genutzt wird.

 

Um dem Ausbau von kleinen und großen PV-Dachanlagen einen Schub zu geben, schlägt das BMWK im nächsten Schritt ein Solarpaket I mit mehreren Maßnahmen vor. Dazu gehört die Grenze der Direktvermarktungspflicht anders zu gestalten, die Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen zu lockern und den bürokratischen Aufwand beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach abzubauen.