Neue F-Gase-Verordnung sorgt für weniger klimaschädliche Treibhausgase
Das Europa-Parlament hat der Novellierung der F-Gase-Verordnung zugestimmt, die auf eine Minimierung der Emissionen durch klimaschädliche Treibhausgase abzielt. Bis zum Jahr 2050 ist ein vollständiger Ausstieg aus den teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) vorgesehen. Bis dahin erfolgt ein Phase-Down, durch den die am Markt verfügbaren F-Gase schrittweise beschränkt und ihr Verkauf in der EU verboten wird. Für Branchen, in denen eine Umstellung auf Alternativen technologisch und wirtschaftlich machbar ist – wie beispielsweise bei Klimaanlagen, Wärmepumpen und Haushaltskühlgeräten – werden konkrete Fristen für den Ausstieg aus der Nutzung von F-Gasen festgesetzt.
In zahlreichen Klimaanlagen in Kinos, Büros, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie in Rechenzentren werden seit Jahren synthetische Kältemittel wie R134A und R410A eingesetzt, die ein enormes Treibhauspotenzial aufweisen. Das Kältemittel R134a das zu den fluorierten Treibhausgasen gehört, besitzt ein 1430-fach höheres Treibhauspotenzial (GWP) als CO2. Rund 90 Prozent aller Raumklimasysteme werden mit dem Kältmittel R 410A betrieben, das über ein Global Warming Potential von 2088 verfügt.
Die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen ist bisher durch die F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 geregelt, die bis 2030 eine Reduzierung der Emissionen von synthetischen Kältemitteln um 80 Prozent vorsieht. Im Zuge der Novellierung der F-Gase-Regelung hatte das EU-Parlament bereits ab 2025 ein grundsätzliches Verbot von stationären Kälteanlagen mit F-Gasen angestrebt. Der Vorschlag des EU-Parlaments, dass stationäre Kälteanlagen ab 2025 nur noch mit natürlichen Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid (CO2) oder Ammoniak (NH3) in Betrieb gehen dürfen, fand bei den Verhandlungen im Trilog keine Zustimmung.
Die Europäische Kommission, das EU-Parlament und der Rat haben sich auf die Novellierung der F-Gase-Verordnung geeinigt, die eine Emissionsreduzierung fluorierter Treibhausgase vorsieht. Das heute noch häufig eingesetzte Kältemittel R410A darf ab 2032 nicht mehr als neues Produkt in Klimaanlagen und Wärmepumpen eingesetzt werden. Der Einsatz diess Kältemittels ist nur noch erlaubt, sofern es sich um recyceltes und aufbereitetes R410A von einem Unterrnehmen handelt, das eine Rückgewinnung im Rahmen der Wartung oder Instandhaltung vorgemommen hat.
In neuen Klimaanlagen, Wärmepumpen und elektrischen Geräten müssen künftig klimafreundliche Gase verwendet werden. Die neuen Beschränkungen sollen zwischen 2025 und 2035 greifen. Veraltete Geräte, die Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial einsetzen, dürfen in der EU nicht mehr verkauft und auch nicht mehr ausgeführt werden. Die neuen Rechtsvorschriften sollen bewirken, die für 2030 angestreben Klimaziele der EU zu erreichen und bis 2050 weitere Emissionen in Höhe von fast 500 Millionen Tonnen zu vermeiden.
Dier Anteil der F-Gase an den gesamten Treibhausgasemissionen in der EU beläuft sich auf 2,5 Prozent
„Da F-Gase für Klimaanlagen und Kühlgeräte verwendet werden und die Nachfrage in diesem Bereich voraussichtlich steigen wird, müssen wir unbedingt dafür sorgen”, erklärt Maroš Šefčovič, der als Exekutivvizepräsident der EU-Kommission für den Grünen Deal zuständig ist, „dass diese Technologien die globale Erwärmung nicht verschärfen und dass Anreize für klimafreundliche Alternativen geschaffen werden.“
Die Betreiber und das Kälteanlagenbauerhandwerk sind nun gefordert, eine Zukunft nahezu ohne fluorierte Kältemittel zu planen. Der Verband der Deutschen Klima-Kälte-Fachbetriebe (VDKF) befürchtet, dass Kältemittel-Engpässe ab 2027 zu signifikanten Preissteigerungen von Kältemitteln mit einem GWP von über 150 führen könnten. Denkbar sei auch, dass funktionierende Anlagen durch neue ersetzt werden müssen, da die Kältemittel oder die Effizienz nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.
„Ein Ende der F-Gase ist von entscheidender Bedeutung, nicht nur, weil diese Gase extrem klimaschädlich sind, sondern auch, weil wir Klarheit und Investitionssicherheit für die Industrie schaffen“, resümiert der niederländische EU-Berichterstatter Bas Eickhout. „Europäische Unternehmen sind bereits Vorreiter bei der Entwicklung sauberer Alternativen zu F-Gasen, so dass dieses Gesetz gut für das Klima und die europäische Wirtschaft sein wird.“ Nach den Schlussabstimmungen im Plenum muss der EU-Ministerrat die neue F-Gase-Verordnung noch förmlich billigen, bevor diese im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.