Neue Wege mit Erneuerbaren Energien
Der strahlende Sonnenschein und die verhältnismäßig kühlen Temperaturen haben Anfang Mai in Deutschland für einen neuen Rekord der Nettostromerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen gesorgt. Mit der eingespeisten Leistung von rund 40,014 Gigawatt ist laut den Energy-Charts des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE am 4. Mai 2023 erstmals die 40 GW-Marke in Deutschland geknackt worden. Dank dem Solarstromanteil von 23,6 Prozent in der ersten Mai-Woche bestand der Löwenanteil an der öffentlichen Nettostromerzeugung zu 66,8 Prozent aus Erneuerbaren Energien.
Damit sich der selbst erzeugte Solarstrom optimal einsetzen lässt, nehmen immer mehr Unternehmen eine genaue Analyse ihrer Energieströme vor, um den entsprechenden Bedarf zu ermitteln und mit der aktuellen Wettervorhersage abzugleichen. Dies ermöglicht es, intensive Stromverbraucher vorrangig zu betreiben, wenn genügend Strom vom Dach vorhanden ist. Für Kinobetreiber*innen, die über eine eigene Photovoltaikanlage verfügen, rechnet es sich beispielsweise die Spülmaschine in den Zeiten zu starten, in denen ausreichend Solarstrom auf dem Hausdach produziert wird.
Auch Unternehmen, die ihren Ökostrom aus dem Netz beziehen, wünschen sich mehr Transparenz über die Herkunft ihres Stroms, um bestimmte Entwicklungen zu erkennen und mit einer Flexibilisierung ihres Verbrauchs darauf reagieren zu können. Die Belieferung mit Ökostrom wird durch einen grünen Herkunftsnachweis (HKN) belegt, den der Stromanbieter beispielsweise von einem Wasserkraftwerk aus Skandinavien erworben hat. Dank dieses Grünstromzertifikats, das zusätzlich zum physikalischen Strom erworben wird, darf konventioneller Graustrom aus dem Netz als Ökostrom gekennzeichnet werden.
Für den in Deutschland erzeugten Strom aus Erneuerbaren Energien, der auf Grundlage des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) vermarktet wird, werden keine Herkunftsnachweise ausgestellt. Aufschluss über den Strommix des jeweiligen Stromanbieters gibt die entsprechende Kennzeichnung auf der jährlichen Verbrauchsabrechnung. Dabei reicht aus, dass der Nachweis bilanziell im Jahr der Lieferung erstellt worden ist. Da dabei kein zeitlicher Abgleich zwischen Verbrauch und Produktion erfolgt, ist nicht garantiert, dass der Ökostrom auch zum Zeitpunkt des Verbrauchs erzeugt worden ist.
Um für mehr Transparenz hinsichtlich der Herkunft des Ökostroms zu sorgen, haben der Ökostrom-Anbieter Lichtblick, der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz und das Startup Granular Energy ein gemeinsames Pilotprojekt gestartet, das den Verbraucher*nnen Aufschluss geben soll, zu welcher Stunde sie Ökostrom aus bestimmten Erneuerbaren Erzeugungsanlagen beziehen. Ermöglicht wird das über eine von Granular Energy aufgebaute Plattform, welche die Kund*innen mit Informationen versorgt, wann der verwendete Ökostrom erzeugt worden ist. Dieses System will der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz nutzen, um detailliertere Herkunftsnachweise für Ökostrom auszustellen. Das Unternehmen hat gemeinsam mit Elia Belgien, dem dänischen Netzbetreiber energinet und dem estnischen Netzbetreiber Elering ein Energy-Track-and-Trace-Register aufgebaut, mit dem sich die Stundenzertifikate erwerben und verwalten lassen.
In Deutschland ist das Umweltbundesamt (UBA) die zuständige Stelle für das Herkunftsnachweisregister für Strom aus Erneuerbaren Energien. Das Herkunftsnachweisregister im Umweltbundesamt (HKNR) bezieht die Daten zur Stromerzeugung von den Netzbetreibern. Um den grenzüberschreitenden Handel von Herkunftsnachweisen zu gewährleisten, ist das Umweltbundesamt Mitglied in der Association of Issuing Bodies (AIB), die als Dachverband in Europa die Herkunftsnachweisregister führt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keine Doppelvermarkung des erneuerbaren Stroms erfolgt.
Bei einer Untersuchung des HKN-Systems in Island hat die AIB festgestellt, dass die Strommengen aus erneuerbaren Energien in Island doppelt gezählt werden. Für die produzierten Energiemengen werden Herkunftsausweise ausgestellt und unter anderem nach Deutschland exportiert. Gleichzeitig sind dieselben Energiemengen in Island als erneuerbare Energien gekennzeichnet und verkauft worden. Aus diesem Grunde hat das Umweltbundesamt die Anerkennung isländischer Herkunftsnachweise im deutschen Herkunftsnachweisregister zunächst befristet bis zum 31. August 2023 ausgesetzt.