Restart der Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz
Beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können seit dem 19. Januar 2024 wieder Förderanträge für die Energieberatung sowie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) gestellt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 einen Antragsstopp für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt, der am 1. Dezember 2023 in Kraft getreten war.
Inzwischen können wieder Anträge eingereicht werden. Das gilt unter anderem für die Förderprogramme Beratung Energieeffizienz, Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe, Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und Energieinfrastruktur, das Aufbauprogramm Wärmepumpe sowie serielle Sanierung. Die Förderung von Energieberatung in Nichtwohngebäuden, die beim BAFA zu beantragen ist, bleibt im bisherigen Umfang mit maximal 80 Prozent der Beratungskosten erhalten.
Die Fördersumme für eine Beratung gemäß DIN EN 16247 beläuft sich bei Energiekosten bis 10.000 Euro auf 1.200 Euro und erhöht sich bei Energiekosten über 10.000 Euro auf maximal 6.000 Euro. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können über das BAFA einen direkten Zuschuss für ein energetisches Sanierungskonzept für ein Nichtwohngebäude erhalten, das aufzeigt, wie dies über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann oder wie sich durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes erreichen lässt.
Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung oder Heizungstausch können im Rahmen der BEG EM Einzelmaßnahmen gefördert werden. Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung, eine Heizungsoptimierung sowie Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes unterstützt das BAFA in Form von Zuschüssen und die KfW mit Förderkrediten. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent.
Nichtwohngebäude wie Kinos erhalten für förderfähige Ausgaben einer neuen Heizung im Bestandsgebäude einen Zuschuss von 30 000 Euro, sofern die Nettogrundfläche bis 150 Quadratmeter beträgt. Beläuft sich die Nettogrundfläche auf eine Größe bis 400 Quadratmeter liegt der Zuschuss bei 200 Euro pro Quadratmeter. Bei einer Nettogrundfläche zwischen 400 bis 1.000 Quadratmetern kommen zusätzlich 120 Euro pro Quadratmeter hinzu. Für Gebäude mit als 1.000 Quadratmetern Nettogrundfläche gibt es zusätzlich 80 Euro pro Quadratmeter.
Förderfähig sind solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen ab mindestens 5 kW Nennwärmeleistung, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen sowie ein Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Für Wärmepumpen gibt es einen Zusatzbonus, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Beim Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine verpflichtende Beratung vorgeschrieben.
Eine Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung wird in Nichtwohngebäuden mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Zu den Maßnahmen gehören ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve sowie der Austausch von Heizungspumpen, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung. Zur Optimierung von Wärmepumpen werden Maßnahmen wie die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern in Gebäude unterstützt. Für eine Optimierung von Biomasseheizungen zur Reduzierung der Staubemissionen wird ein Zuschuss von 50 Prozent gewährt.