Solarpaket zur Steigerung des Photovoltaikausbaus
Mit dem Solarpaket hat die Bundesregierung ein Gesetzespaket beschlossen, das mit zahlreichen Maßnahmen den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen beschleunigen und die damit verbundene Bürokratie abbauen soll. Das Gesetzespaket basiert auf einem Konsultationsprozess mit der Branche, bei dem im Rahmen eines Praxis-Checks die Hürden und Hemmnisse für den Photovoltaikausbau identifiziert wurden, um diese gezielt abzubauen.
„Wir brauchen mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Solarausbau und genau das setzen wir mit dem Solarpaket um“, erklärt der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. „Wir müssen das Tempo verdreifachen und bis 2026 auf einen jährlichen Zubau von 22 GW kommen, um unsere Ausbauziele zu erreichen. Zugleich räumen wir Hemmnisse aus dem Weg und bekämpfen das Bürokratie-Dickicht.“
Dem Bundes-Klimaschutzgesetz zufolge soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent gesteigert werden. 2022 lag der Zubau von Photovoltaik bei rund 7,5 GW. Im Jahr 2023 sind nach Angaben der Bundesnetzagentur einschließlich Juli knapp 8 GW in Deutschland installiert worden. Mitte 2023 lag die Kapazität bei der Solarenergie, die bis 2030 auf 215 GW erhöht werden soll, bei rund 67 GW.
Der Zubau soll sowohl auf Dächern als auch in der Fläche erfolgen. Für den Ausbau in der Fläche werden die Förderung für innovative Solaranlagen wie Parkplatz-PV gestärkt. Bei den Aufdachanlagen liegt ein Fokus auf den Gewerbedächern. Die bisherige Pflicht zur Direktvermarktung ab 100 kW wird flexibler gestaltet. Anlagenbetreiber, die bislang der Direktvermarktungspflicht unterlagen, können ihre Überschussmengen künftig ohne Vergütung und ohne Direktvermarktungskosten an den Netzbetreiber weitergeben. Hiervon profitieren insbesondere Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch. Damit soll vermieden werden, dass Anlagebetreiber ihre Anlage trotz einer höheren Dachkapazität auf unter 100 kW dimensionieren.
Zudem wird der Grenzwert für das Anlagenzertifikat, welches vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage beim Netzbetreiber einzureichen ist, von bisher 135 kW auf 270 kW Einspeiseleistung oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW angehoben. Durch das Solarpaket wird auch die Anlagenzusammenfassung vereinfacht, bei der es darum geht, ob die Anlagen auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander betrieben werden. Dank der neuen Regelung soll der Zubau neuer Dachanlagen an einem separaten Anschlusspunkt nicht mehr zum Überschreiten von Schwellenwerten führen.
Für kleine Photovoltaik-Anlagen bis 25 kW werden die technischen Anforderungen in der Direktvermarktung gesenkt. Da die Direktvermarktungsunternehmen nur auf größere Anlagen steuernd zugreifen, sind in diesem Segment keine gesetzliche Vorgaben zur technischen Ausstattung erforderlich. Dadurch wird die optionale Direktvermarktung für kleinere PV-Anlagen günstiger.
Darüberhinaus wird das sogenannte „Repowering“ gefördert, bei dem bereits bestehende Aufdachanlagen erneuert werden. Die Regelungen für umfangreiche Erneuerungen von bestehenden Anlagen werden deutlich verbessert, damit beispielsweise effizientere Module eingesetzt werden, auch wenn kein Schaden an den einzelnen Modulen vorliegt. Für kleinere PV-Anlagen wird der Netzanschluss beschleunigt. Das vereinfachte Netzanschlussverfahren wird von Anlagen mit 10,8 kW auf 30 kW ausgeweitet.
Weniger Bürokratie kann helfen, dringend benötigte Investitionen zu entfesseln.Robert Habeck, Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister
Im Rahmen eines Praxis-Checks hat das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium gemeinsam mit Stakeholdern wie Energieexpert*innen, Einzelhandelsunternehmen sowie der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachen in Workshops einen Anwendungsfall eines Unternehmens analysiert, das eine Photovoltaik-Anlage installieren möchte. Dabei wurde systematisch die Prozesskette von der Investitionsentscheidung bis zur ersten produzierten Kilowattstunde (kWh) untersucht. Für jedes Prozesskettenglied wurde erörtert, wie der Prozess abläuft, welche Probleme und Hindernisse bestehen und welche Akteure daran beteiligt sind. Dabei konnten mehr als 50 Hindernisse für den gewerblichen und privaten PV-Ausbau identifiziert werden.