Städte setzen auf Solarpflicht

 

Eine große Mehrheit der Bundesbürger*nnen spricht sich dafür aus, den Photovoltaik-Ausbau auf öffentlichen und gewerblichen Gebäuden stärker zu forcieren. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Prolytics, die vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft  (BDEW) in Auftrag gegeben worden ist. Rund 88 Prozent der Befragten befürworten es, wenn Städte und Gemeinden verstärkt Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von öffentlichen Gebäuden installieren. Mehr als 68 Prozent der Deutschen halten es für sinnvoll, eine Photovoltaik-Pflicht für den Neubau von Gewerbebauten einzuführen.

 

„Die Städte und Gemeinden können mit gutem Beispiel vorangehen. Daher sollten für alle Neubauten öffentlicher Träger geprüft werden, ob sie mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden können“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Dies wäre ein klares und sichtbares Signal des politischen Willens zur Erreichung der Ziele der Energiewende.“

 

In mehreren Bundesländern wird die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht angestrebt. Als erstes Bundesland hat Hamburg in seinem neuen Klimaschutzgesetz, das Ende 2019 verabschiedet worden ist, eine Verpflichtung zur Nutzung von Photovoltaik im Neubau verankert. Die Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) ist als langfristiges Ziel formuliert, die Erzeugung von Photovoltaik-Strom auf allen geeigneten Dachflächen in Hamburg möglichst mit Gründächern zu kombinieren.

 

In der Hansestadt Bremen ist im Juni 2020 ebenfalls eine Pflicht für Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten beschlossen worden. Zunächst gilt diese Vorschrift nur für öffentliche Gebäude. Im nächsten Schritt soll die Photovoltaik-Pflicht auf große Dachsanierungen von Bestandsgebäuden ausgeweitet werden, sofern die Installation einer Photovoltaik-Anlage wirtschaftlich zumutbar ist. Das Landesprogramm Solar Cities Bremen und Bremerhaven sieht vor, den Ausbau der Solarenergienutzung auch als bauwerksintegrierte Photovoltaik an Fassaden, auf Parkplatzüberdachungen sowie als AgroPV auf Freiflächen voranzutreiben. Durch diese Maßnahmen soll bis 2030 ein maßgeblichen Anteil des Stromverbrauchs in Bremen und Bremerhaven mit PV-Strom gedeckt werden. Zudem sollen Solarthermieanlagen künftig eine zentrale Rolle in der Wärmeversorgung der beiden Städte spielen. Unternehmen können bei der Klimaschutzagentur Energiekonsens eine kostenlose Energievisite: Solar buchen.

Eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten ist ebenfalls in Baden-Württemberg geplant. In dem überarbeiteten Klimaschutzgesetzesentwurf gehören eine Photovoltaik-Pflicht für Nichtwohngebäude und größere Parkplätze zu den wichtigsten Punkten. Beim Neubau von Nichtwohngebäuden soll die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen ab dem 1. Januar 2022 vorgeschrieben werden. Der Gesetzesentwurf sieht außerdem ab 2022 eine Solarpflicht für offene Parkplätze mit mehr als 75 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge vor. In den Kommunen Tübingen, Konstanz und Waiblingen gibt es bereits eine partielle Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik.

 

In Berlin hat der Senat im März 2020 den Masterplan Solarcity  beschlossen, mit dem angestrebt wird, bis 2050 ein Viertel des Strombedarfs in der Hauptstadt aus Photovoltaik-Anlagen zu decken. Zu diesem Zweck ist ein Katalog mit 27 Maßnahmen entwickelt worden, zu dem unter anderem ein Förderprogramm für Photovoltaik-Speichersysteme gehört, das die Berliner Senatswirtschaftsverwaltung bis 2021 mit drei Millionen Euro ausgestattet hat. Seit Oktober 2019 können im Rahmen des Programms EnergiespeicherPlus für die Anschaffung eines Batteriespeichers in Kombination mit einer neuen Photovoltaik-Anlage Zuschüsse bis zu 15.000 Euro beantragt werden.